Portrait von Burkhard Lischka
Burkhard Lischka
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Burkhard Lischka zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claudia Vicens B. •

Frage an Burkhard Lischka von Claudia Vicens B. bezüglich Recht

Novellierung des JVEG 2013
Bezüglich der Umsatzsteuer/Umsatzsteuerpflicht

Sehr geehrter Herr Lischka,

da ich mit Freude festgestellt habe, dass Sie sich für die Anliegen der Dolmetscher und Übersetzer einsetzen und damit vertraut sind, wende ich mich heute mit einem Thema an Sie, das mir schon seit langer Zeit am Herzen liegt.

Als freiberuflich tätige Übersetzerin und Dolmetscherin arbeite ich unter anderem für den Berliner Gemeindedolmetscherdienst. Es handelt sich um eine interessante und wichtige, sprachliche Vermittlertätigkeit.

Allerdings bedeutet das für mich auch, dass ich mich jedes Mal einer steuerlichen Benachteiligung aussetze. Ich bin umsatzsteuerpflichtig und der zurzeit gültige Stundensatz von 25 Euro sieht keine Umsatzsteuerzahlungen seitens der Auftraggeber vor. Auf die wirklich äußerst geringen Honorare führe ich also, außer bei der Jugendhilfe, 19 Prozent ab, die ich von meinen Auftraggebern nicht erhalte.

Meine Arbeit wird geschätzt und ich muss immer wieder ablehnen, da ich mir so ein "Verlustgeschäft" einfach nicht leisten kann. In der Regel bin ich für einen Einsatz mehrere Stunden unterwegs.

Gegenüber einem Kleinunternehmer werde ich somit klar benachteiligt und bedauere es sehr, zumal die verschiedenen Einrichtungen/Institutionen eine Zusammenarbeit wünschen, mir die Arbeit Freude macht und mich der Gemeinddolmetscherdienst mehrfach die Woche kontaktiert. Meine Frage an Sie lautet, könnte man nicht in diesem Bereich ausgleichende Änderungen der Gesetzeslage oder der Honorare einführen?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Claudia Vicens Burow

Portrait von Burkhard Lischka
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Burow,

ich habe mir auf Ihre Anfrage hin die Internetseite des Gemeindedolmetscherdienstes Berlin angesehen: ein wichtiges und gutes Angebot für Schulen, Kitas, Beratungsstellen, Krankenhäuser und Behörden. Die Vergütungssätze sind niedrig, da gebe ich Ihnen Recht. Allerdings ist der Gemeindedolmetscherdienst ein Verein, der die Honorare der von ihm vermittelten Leistungen selbst festsetzt. Der Bundesgesetzgeber kann darauf keinen Einfluss nehmen.

Die von Ihnen angesprochene Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht stellt Unternehmer mit geringen Umsätzen (nicht mehr als 17.500 Euro im vorangegangenen Jahr, im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro) auf Antrag von der Umsatzsteuer frei. Sie können diese Regelung wie andere Kleinunternehmer auch in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Burkhard Lischka, MdB