Portrait von Brunhilde Irber
Brunhilde Irber
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brunhilde Irber zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerd P. •

Frage an Brunhilde Irber von Gerd P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Irber!

Bereits am 06.05.2008 stellte ich die Frage, wann mit einer gesetzlichen Regelung zum Thema "Patiententestament" und "Patientenverfügung" zu rechnen ist. Sie antworteten seinerzeit sinngemäß, daß dies nicht mehr lange dauern würde.

Nun ist 1 Jahr vergangen und ich befürchte, daß dieses Thema (wie viele andere) dem Wahlkampf untergeordnet wurde oder wird.

Bitte sagen Sie mir, ob
1. noch vor der Bundestagswahl mit einer Regelung gerechnet werden kann,
2. ob dieses Thema überhaupt noch zur Debatte steht und
3. welche der Parteien sich wie für eine Regelung einsetzt.

Dies ist auch für mein Wahlverhalten von großer Bedeutung.

Vielen Dank im voraus -
freundliche Grüße
Gerd Pfitzner

Portrait von Brunhilde Irber
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pfitzner,

ich kann Sie dahingehend beruhigen, dass das Thema Patientenverfügung nicht dem Wahlkampf untergeordnet wird, das Gegenteil ist der Fall.

Die Entscheidung über die Patientenverfügung befindet sich zurzeit in der finalen Phase, d. h. die abschließende 3. Lesung und die damit verbundene Abstimmung über den „Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts“ stehen kurz bevor.

Diese Lesung sollte ursprünglich am 28. Mai 2009 erfolgen. Da es aber Uneinigkeiten mit der CDU/CSU-Fraktion darüber gab, in welcher Reihenfolge über die verschiedenen Entwürfe abzustimmen sei, haben sich meine Fraktionskollegen und ich dafür entschieden, die abschließende 3. Lesung auf die Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vom 15. bis 19. Juni 2009 zu verschieben. Es mag auf den ersten Blick so erscheinen, als sei die Abstimmungsreihenfolge lediglich ein formales Detail und daher nur ein Vorwand für eine Verschiebung. Tatsächlich ist es aber so, dass die Abstimmungsreihenfolge für das Ergebnis entscheidend sein kann, da die Abstimmung über den ersten Entwurf die Abstimmungen über die nachfolgenden Entwürfe beeinflusst.

Da es meinen Fraktionskollegen und mir überaus wichtig ist, das Grundrecht eines Menschen auf medizinische Selbstbestimmung sicherzustellen, dürfen wir den Abstimmungserfolg unseres Gesetzentwurfs keinesfalls auf den letzten Metern durch formale Ungeschicklichkeiten gefährden.

Zu Ihrer Frage, welche Partei sich für eine gesetzliche Regelung einsetzt, so muss ich Ihnen vorweg sagen, dass es - anders als sonst üblich - keine Gesetzentwürfe der einzelnen Bundestagsfraktionen gibt. Da es sich bei der Entscheidung über die Patientenverfügung um eine reine Gewissensfrage handelt, gibt es nur Entwürfe von Abgeordnetengruppen (sog. Gruppenentwürfe). Diese Gruppenentwürfe werden jeweils von Abgeordneten verfasst, die eine ähnliche Meinung vertreten; sie müssen dazu nicht Mitglieder derselben Fraktion sein. Allen Abgeordneten, egal welcher Fraktion, steht es frei, sich zu einem der verschiedenen Entwürfe zu bekennen. Die Fraktionsdisziplin ist aufgehoben.

Natürlich gibt es bei den Mitgliedern der einzelnen Parteien gewisse ideologische Grundübereinstimmungen. So steht die Mehrheit meiner Fraktionskollegen – wie ich selbst – hinter dem Gesetzesentwurf der beiden SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker. Dieser Gesetzesentwurf, der auch von Justizministerin Brigitte Zypries unterstützt wird, gibt den Menschen ihr Recht zurück, mit Hilfe einer Patientenverfügung selbst darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Grenze sie ärztliche Eingriffe akzeptieren. Diese freie Entscheidung über den eigenen Körper und das Verbot der Zwangsbehandlung ist meiner Meinung nach ein unverzichtbarer Ausdruck menschlicher Würde.

Der unter der Federführung von Karin Göring-Eckardt (Grüne) und Volker Bosbach (CDU/CSU) entstandene Gesetzesentwurf beharrt dagegen auf der Unverbindlichkeit einer Patientenverfügung, wenn diese zum Abbruch einer - möglicherweise - das Leben verlängernden ärztlichen Maßnahme führt. Dies läuft darauf hinaus, das Sterben erst nach Ausschöpfung sämtlicher ärztlicher Möglichkeiten zuzulassen.

Für einen Erhalt des Status Quo spricht sich auch der neuste Entwurf einer Gruppe von CDU-Abgeordneten um Herrn Hubert Hüppe (CDU) aus. Demnach soll auf eine gesetzliche Regelung komplett verzichtet werden.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Darstellung weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihre
Brunhilde Irber