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Brunhilde Irber
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Frage von Max M. •

Frage an Brunhilde Irber von Max M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Irber

wieso gibt es in Deutschland keine Preiskontrolle der Pharmaindustrie wie in anderen EU Staaten?
Ich nenne Ihnen Beispiele:
Das Medikament Enbel kostet in Deutschland 4221,00 Euro. In Belgien 3142,00 Euro, in Spanien 2841,00 Euro.
Das Medikament Rebif kostet in Deutschland: 1396 Euro. In Belgien 981 Euro, in Spanien: 1041 Euro
Das Medikament Clivec kostet: In Deutschland 7805 Euro. In Belgien 6900 Euro, In Spanien 6900 Euro
Bei dem Medikament Betaferon könnten die Krankenkassen in Deutschland bis zu 120 Millionen Euro einsparen gemessen an preisgünstigen EU Staaten.
(Fernsehbericht Frontal 21)

Warum unternimmt die Gesundheitsministerin Frau Schmidt nichts, dann könnte die Versorgung von bedürftiger Menschen die Hilfsmittel benötigen wieder aufrecht erhalten werden.
Warum wird eine so große Benachteiligung von Menschen in kauf genommen die immer Hilfsmittel benötigen (Stoma.- Inkontinenz.- Versorgung usw). und diese werden auch noch gekürzt, das manches seit April 2009 aus eigener Tasche bezahlt werden soll.
Oder sollen sich Menschen die einen Dündarmstoma haben, wegen etwaiger Verdauungsprobleme was des öffteren der Fall ist noch eine Plastiktüte umhängen wenn das Budget überschritten wurde.
Durch manche Verdauungsprobleme werden am Tag mindestes 6 Stomaplatten benötigt, weil sich diese immer wieder lösen.
Oder sollen Dünndarmstomapatienten nicht mehr jeder zweiten Tag die Platte wechseln? sondern nur noch wie ein Dickdarmstomapatient jeden 5Tag, das jedes mal wenn derjenige Patient wund ist, in ein Krankenhaus eingewiesen werden muss weil sonst keine Hilfe mehr besteht.

Oder aber haben wir die Deutschland eine Gesundheitsministerin die nur eine Marionette der Pharmaindustrie darstellt und die gesundheitlichen Probleme der Menschen am Ar... vorbeigeht.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

es ist keinesfalls sachdienlich, wenn Sie innerhalb von einem Monat drei Nachfragen tendenziösen Untertons zu Ihrer Anfrage starten. Sie werden verstehen, dass zum einen auch andere Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis ein Anrecht auf fundierte Antworten haben. Zum anderen nehme ich die Anliegen von Bürgern ernst und bin daher nicht nur auf eigene Recherche, sondern auch auf Informationen aus Ministerien angewiesen, was verständlicherweise Zeit kostet.

Ich weise Sie außerdem vorsorglich darauf hin, dass ich Ihnen hiermit das letzte Mal antworte, wenn Sie weiterhin Ihre unangemessene Ausdrucksweise und Beleidigungen gegenüber der Gesundheitsministerin oder mir beibehalten.

Zu Ihrer Frage, die Sie über das Portal abgeordnetenwatch.de gestellt haben, nehme ich wie folgt Stellung:

Auch in Deutschland unterliegen die Preise von rezeptpflichtigen Arzneimitteln gesetzlichen Regelungen. Diese beziehen sich auf die Handelszuschläge von Großhandel und Apotheken und stellen sicher, dass Sie ein Arzneimittel überall zum gleichen Preis erhalten. Der Apothekenzuschlag z.B. beträgt derzeit 3 Prozent des Einkaufspreises zuzüglich einer Handlingpauschale von 8,10 Euro je Packung. Apotheken müssen den gesetzlichen Krankenkassen davon einen Rabatt von 2,30 Euro pro Packung einräumen.

Den Ausgangspreis des Arzneimittels bestimmt das Pharmaunternehmen in eigener Verantwortung entsprechend der Kosten, die bei patentgeschützten Arzneimitteln in Forschung und Entwicklung investiert wurden. Hier gibt es in Deutschland keine gesetzliche Eingriffsmöglichkeit. Allerdings wirken die eingeführten Festbetragsregelungen insgesamt preisregulierend. Festbeträge sind eine Preisobergrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen verordnete Arzneimittel erstatten. Auch Rabattverträge, die die Krankenkassen mit den Pharmaherstellern abschließen können, sowie die sog. "aut-idem-Regelung" zur Verordnung preisgünstigerer, wirkungsgleicher Präparate wirken preisregulierend. Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Krankenkassen zudem die Möglichkeit eingeräumt, Rabattverträge künftig auch für patentgeschützte Arzneimittel auszuhandeln, so dass auch in diesem Bereich ein zusätzliches preisregulierendes Element existiert. Durch die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2004 eingeführte Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln haben die gesetzlichen Krankenkassen ein weiteres wirkungsvolles Instrument zur Umsetzung einer kosteneffizienten Arzneimittelversorgung erhalten.

Der individuelle Versorgungsanspruch der Versicherten wird durch Ausschreibungen und Rahmenverträge im Hilfsmittelbereich nicht eingeschränkt. Maßgeblich bleibt hier auch weiterhin der im Einzelfall festgestellte Bedarf. Die Krankenkassen schulden ihren Versicherten unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots eine sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel weder Ausschreibungen durchgeführt wurden noch Rahmenverträge mit Leistungserbringern bestehen oder die Versicherten auf dieser Grundlage nicht in zumutbarer Weise versorgt werden können, muss die Krankenkasse eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem geeigneten Leistungserbringer treffen, auf deren Grundlage die Versorgung dann erfolgt.

Eine rein pauschale Kontingentierung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln soll es nicht geben. Art und Umfang der Versorgung müssen sich vielmehr nach dem Krankheitsbild und dem Zustand der Versicherten im jeweiligen Einzelfall richten. In Abhängigkeit hiervon können sich durchaus unterschiedliche Bedarfe ergeben. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (jetzt: GKV-Spitzenverband) und die Medizinischen Dienste der Krankenkassen haben in ihren Empfehlungen für zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel Richtwerte für den jeweiligen Monatsverbrauch vorgegeben. Dabei wird jedoch *ausdrücklich* darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte unter oder über den empfohlenen Richtwerten liegen können. Bei einer Überschreitung der Richtwerte wird eine einzelfallbezogene Überprüfung durch den Medizinischen Dienst empfohlen. Wenn in Einzelfällen Versorgungsprobleme auftreten, sollten Sie sich also zunächst mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, die eine ordnungsgemäße Versorgung mit Hilfsmitteln kontinuierlich sicherstellen und Sie als Versicherten auch entsprechend beraten muss. Bleibt die Krankenkasse untätig oder wird berechtigten Beschwerden nicht abgeholfen, können Sie die zuständige Aufsichtsbehörde um eine Überprüfung des Verhaltens der Krankenkasse bitten. Die Aufsichtsbehörde und deren Anschrift können bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.

Ich habe mich zudem persönlich an die Leiterin Ihres Pflegedienstes gewandt, die mir versichert hat, dass Sie trotz Pauschalierung der Beträge, die der Pflegedienst abrechnen kann, auch weiterhin die für Sie erforderliche Versorgung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Bruni Irber, MdB