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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Udo S. •

Frage an Britta Haßelmann von Udo S.

Sehr geehrte Frau Haßelmann,
die Energiesteuer fließt zu 100 Prozent in den Bundeshalthalt, was die Zollämter länderübergreifend einnehmen und die jeweiligen Ämter nicht einmal pro Land ländereinnehmend differenzieren können.

So die telefonische Aussage von einer meiner Anfragen beim zuständigen Amt in Berlin und drei Zollämter in NRW.

Die Mehrwertsteuer fließt 50 zu 50 Prozent im Bundes- und in den Länderhaushalten. Was eigentlich korrekt erscheint, jedoch keinen Mehrwert für die Bürger*innen ist, sondern ein Minus von 19 % im eigenen Portemonnaie, die MwSt. könnte auch Solidarität für den Staatshaushalt genannt werden.

Warum gibt es diese Ungerechtigkeit, dass die Energiesteuer zu 100 Prozent im Bundeshaushalt fließt und nicht den Ländern, Städten & Gemeinden zur Verfügung steht, sodass Straßen- u. Wegenetze, brüchige Kanalisationsanlagen bis zu maroden Brücken, etc. die massiv vernachlässigt wurden, nachhaltig saniert oder erneuert werden.
Kreise & Städte klagen seit über einem Jahrzehnt die mangelhafte und zu niedrige Schlüsselzuweisung.

Frage: Was gedenken Sie dagegen zu tun, dass z.B. durch einen prozentualen Anteil von der Energiesteuer die Kommunen profitieren können, dadurch handlungsfähig werden und somit die Infrastruktur in NRW nachhaltig strukturiert verbessert werden kann?

Fragen zur: Renten (Einzahler*innen) und Pensionen (Nicht-Einzahler*innen).

Eine Rente kann für den Staatshaushalt nicht niedrig genug sein, eine Pension dagegen kann nicht hoch genug sein.
Sehen so demokratische Werte aus?
Nein, hier gibt es erheblichen Handlungsbedarf!
Wo bleibt hier die Solidarität?

Es kann & darf nicht sein, dass Einzahler*innen mit dem gleichen Verdienst weniger im Altersbezug bewertet werden, als Pensionäre die von den Einzahlern bestens leben und nicht einmal für ihre Altersbezüge einzahlen.

Frage: Was gedenken Sie gegen die Ungleichheit zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
U. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Anregungen zu Kommunalfinanzen und Altersversorgung.
Zu den Kommunalfinanzen:
Im Bund braucht es eine politische Verständigung, dass das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" gilt. Wir wollen den Bund stärker an den sozialen Kosten, insb. den Unterkunftskosten für ALG II-Beziehende beteiligen. Damit würden vor allem die Kommunen entlasten, die unter hoher Arbeitslosigkeit zu leiden haben.
Wir wollen, dass der Bund durch einen Altschuldenfonds denjenigen Kommunen hilft, die in den letzten Jahren hohe Schulden (vor allem Kassenkredite) anhäufen mussten, weil sie ihre Aufgaben anders nicht hätten finanzieren können. Damit wird das Risiko, dass auf die Kommunen bei steigenden Zinsen zukäme, minimiert. Außerdem ist es den meisten Kommunen nicht möglich, aus eigene ihre hohen Schuldenberge abzubauen.
Wir wollen zudem gezielt für strukturschwache Regionen eine neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern für die „Regionale Daseinsvorsorge“ einführen, mit der strukturschwachen Regionen ihre Entwicklung voranbringen können.
Mit diesem Dreiklang von Entlastung bei den Sozialen Pflichtausgaben, Altschuldenhilfe und gezielte Förderung von strukturschwachen Regionen bei der Infrastruktur, wäre den finanzschwachen Städten und Gemeinden – auch in Nordrhein-Westfalen – schon viel geholfen, und vor allem gezielt dort, wo die Verschuldung aufgrund der Strukturschwäche besonders hoch ist.
Zur Stabilisierung der kommunalen Einnahmen wollen wir außerdem, dass die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiterentwickelt wird. Das soll dadurch geschehen, dass auch die Freiberufler in die Gewerbesteuerzahlungen einbezogen werden. Insgesamt sollen die Freiberufler nicht stärker steuerlich belastet werden. Es soll aber eine Umverteilung vom Bund auf die Kommunen stattfinden, da den Kommunen die Gewerbesteuer direkt zukommt. Außerdem wollen wir dadurch erreichen, dass die Gewerbesteuer, die derzeit von Jahr zu Jahr teilweise erheblich schwankt, gleichmäßiger fließt und damit den Kommunen mehr Planungssicherheit geben.
An eine Neuverteilung der Energiesteuer – wie Sie es vorschlagen - haben wir nicht gedacht, da diese die im Grundgesetz geregelte Aufteilung der Steuern unter den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Kommunen verändern würde und damit eine Verfassungsänderung (Artikel 106 GG) zur Voraussetzung hätte.
Nach dem Grundgesetz stehen nämlich dem Bund die von ihm über die Zollbehörden verwalteten Verbrauchssteuern, darunter die vollständigen Energiesteuereinnahmen, zu. Eine Änderung dieser Verteilung, z.B. bei der Energiesteuer, wäre nur mit einer Verfassungsänderung umsetzbar. Im Rahmen der im vergangenen Jahr verabschiedeten Neugestaltung der zukünftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen war keine solche Änderung vorgesehen. Darüber hinaus wäre die Frage zu beantworten, wie der Bund einen etwaigen Wegfall der Energiesteuereinnahmen ausgleichen soll bzw. welche dem Bund obliegenden Aufgaben dann nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden können. Streng genommen müssten die Kommunen dann zukünftig, wie bei der Gewerbesteuer, die Verwaltung der Energiesteuer übernehmen. Das würde sicherlich zu einer Überlastung der Gemeinden führen. Eine Verschiebung der Einnahmen der Stromsteuer vom Bund zu den Kommunen ist unserer Sicht daher nicht zielführend.
Zentral ist aber für mich, dass nicht alle Kommunen gleichermaßen finanzielle Hilfe brauchen. Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen geht immer weiter auseinander. In der Vergangenheit hat der Bund Kommunen zu oft mit der Gießkanne gefördert, den besonders hilfebedürftigen Kommunen hat das nur unzureichend geholfen. Eine Umverteilung über die Stromsteuer würde nicht zielgenau, die finanzschwachen Kommunen treffen, die finanzielle Unterstützung am nötigsten haben. Deshalb sollte m.E. alle Kraft in den oben erwähnten Dreiklang von Altschuldenhilfe, Entlastung von der Sozialausgaben und gezielten Strukturhilfen gehen.
Mit Ihrer Anregung bei der Altersversorgung, auch Pensionäre mit einzubeziehen, kann ich Ihnen nur zustimmen. Wir Grüne wollen die Rentenversicherung, aber auch die Pflege- und die Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung umbauen, in der alle einzahlen müssen.
Hier finden sie mehr zu unseren Vorstellungen zur Altersversorgung: https://www.gruene.de/programm-2017/a-bis-z/wir-sorgen-fuer-eine-stabile-rente-und-ein-gutes-leben-im-alter.html
Herzliche Grüße
Britta Haßelmann

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