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Britta Altenkamp
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Frage von Bernd K. •

Frage an Britta Altenkamp von Bernd K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Altenkamp,

ich wende mich an sie als stellv. Mitglied des Gesundheitsausschusses, da kein Abgeordneter aus Neuss diesem Ausschuß angehört

Heute heisst es in der Presse, ein Rechtsgutachten käme zu dem Ergebnis, das die E-Zigarette nicht unter das NRSG zu subsumieren sein, da sie im Gesetzestext nicht genannt würde und auch kein Rauchen im definierten Sinn vorläge. Man beruft sich auch auf ein Gutachten, das der Gesundheitsministerien vorgelegen haben soll und zu demselben Schluß kam.

Wörtlich heißt es:"Im Gesetzestext selbst wird nur von ´Rauchen´ gesprochen und damit vom Vorgang der Pyrolyse, zu dem es beim Gebrauch der E-Zigarette aber nicht kommt. Damit könne die Neufassung des Gesetzes nicht auf die eZigarette angewendet werden. Der Gebrauch der E-Zigarette in Nichtraucherbereichen sei offiziell nicht verboten."

Ist es richtig, das die E-Zigarette nicht unter das NRSG fällt? Dürfen E-Zigaretten weiterhin in Gaststätten konsumiert werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Königs,

vielen Dank für Ihre Frage vom 3. Mai 2013, die ich gerne beantworte.

Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Produktgruppen, sondern behandelt alle Produkte gleich. Entsprechend ist auch der Konsum von E-Zigaretten im Sinne eines allgemeinen Rauchverbotes untersagt. Zudem hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium bereits im November 2011 die E-Zigarette als gefährlich eingestuft und schon in dem bis zum 30. April 2013 gültigen Nichtraucherschutzgesetz die Nutzung der E-Zigarette für alle Räumlichkeiten, wo ein gesetzliches Rauchverbot galt, für nicht zulässig erklärt.

Zu weiteren Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz verweise ich auf die Fragen und Antworten zur aktuellen Gesetzeslage auf den Seiten des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/fragen_und_antworten_zum_nichtraucherschutzgesetz_nordrhein-westfalen/index.php

Mit freundlichen Grüßen

Britta Altenkamp MdL