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Brigitte Pothmer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas B. •

Frage an Brigitte Pothmer von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Frau Pothmer,

warum werden die Altersbezuege des Bundespraesidenten nicht den allgemein ueblichen Standards angepasst (d. h. die Altersbezuege sind geringer als die Entlohnung zu aktiven Zeiten)?

Wie beurteilen Sie dies im Hinblick auf die mehrfachen und signifikanten Aenderungen an den Rentengesetzen fuer die Mehrheit der Bevoelkerung?

Wie beurteilen Sie dies auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz?

Warum muss/soll/darf der Bundespraesident keine Abstriche in Kauf nehmen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Borde,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Altersbezüge des Bundespräsidenten". Die Frage des sogenannten Ehrensolds hat zuletzt nach dem Rücktritt von Christian Wulff vom Amt des Bundespräsidenten im Jahr 2012 für breitere Debatten in Gesellschaft und Parlament gesorgt. Wir Grünen haben uns grundsätzlich für die Abschaffung des Ehrensoldes und eine faire Vergütungsregelung ausgesprochen, die sich an der Systematik der Vergütungen etwa von Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern und Bundesministerinnen und Bundesministern orientiert, bei der die Pensionen geringer sind als die Bezüge zur aktiven Amtszeit. Dabei sollte auch die Dauer der Ausübung des Präsidentenamtes angemessen berücksichtigt werden. Unser Vorschlag lautete: Nach der Hälfte der Amtszeit gibt es die vollen Bezüge, vorher 50 Prozent.
Bei aller Kritik und dem berechtigten Ansinnen, die Altersbezüge (und auch die Nebenleistungen wie Büro, Chauffeur etc.) auf ein angemessenes und nachvollziehbares Maß zu führen, darf aber die herausgehobene Position des Präsidenten als Staatsoberhaupt und Verfassungsorgan nicht aus dem Blick geraten. Dem Bundespräsidenten kommt neben der Repräsentations- und Integrationsfunktion auch eine rechts- und verfassungswahrende Kontrollfunktion zu. Sie wird ergänzt durch eine politische Reservefunktion für Krisensituationen des parlamentarischen Regierungssystems. Eine berechtigte Bestimmung der Ruhebezüge liegt darin, nach dem Ausscheiden aus diesem wichtigen Amt eine nachwirkende Zurückhaltung bei der Bekleidung neuer Ämter zu bewirken.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position verständlich dargelegt habe und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Brigitte Pothmer