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Brigitte Pothmer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Brigitte Pothmer von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Anwendung des SGB IX im Rechtsumfeld des SGB II

Festzustellen ist in vielen regionalen Bereichen im Zuge der beruflichen Rehabilitation, ja der beruflichen Erstausbildung Behinderter, so diese in den Rechtsbereich des SGB II geraten, dass durch die ARGEn/JobCenter weder eine qualifizierte Integrationsberatung noch angemessene Maßnahmen zur Eingliederung zu verzeichnen sind (§ 24 – 37, 97 ff SGB III i. V. M. §§ 33 ff SGB IX), ganz im Gegensatz zum Grundanliegen des SGB IX! So wird nahezu regelmäßig rechtswidrig Leistungsentzug gem. § 7 (5) SGB II vollzogen, sobald betroffene Behinderte Maßnahmen im Sinne der §§ 6a, 33 ff SGB IX in Anspruch nehmen!
Dazu beispielhaft Urteile:
L 3 AS 61/11 B
L 6 AS 168/08
S 38 AS 4463/10
Insofern ist mit Einführung des SGB II für den betroffenen Personenkreis nach § 2 SGB IX eine z. T. existenzgefährdende und menschenunwürdige Verschlechterung der Situation festzustellen.

Wie stellen Sie, wie stellt Ihre Fraktion sowie die betroffenen Ausschüsse sicher, das sowohl Rechtseinheitlichkeit im Sinne des Art. 3 (1) GG i. V. m. SGB IX sichergestellt ist;
als auch dem Grundrechtsanspruch aus Art 3 Abs. 3 letzter Halbsatz auch nur im Kern vollzogen wird..

Es ist m. E. nicht nachvolziehbar, das wiederum die Rechtsprechung, im Zweifel die der höchsten deutschen Gerichtsbarkeit wesentliche Entscheidungs- und Handlungsunzulänglichkeiten von Mandatsträgern im Rahmen eindeutiger Rechtssetzung auszugleichen haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Roloff, ehrenamlt. Berater SGB I, II, III, IX,...

Diese Anfrage richte ich gleichlautend an Ihre Amtskolleginnen
Brigitte Pothmer (B90 Grüne) per eMail
Dr. Eva Högl (SPD)

Portrait von Brigitte Pothmer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Roloff,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sind sowohl die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben als auch die Einhaltung sozialer Bürgerrechte wichtige Anliegen.

Dies haben wir zuletzt mit unserem Antrag „Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken“ (Bundestagsdrucksache 17/7032) zum Ausdruck gebracht. Darin haben wir etliche Forderungen aufgestellt, die sich mit Ihren decken. Leider lehnen die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP unseren Antrag ab, so dass wir im Moment nicht auf Verbesserungen hoffen können.

Auch die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist ein wichtiges Thema für uns. Sofern keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, ist unserer Ansicht nach die Bundesagentur für Arbeit sowie ergänzend das Jobcenter dazu verpflichtet, existenzsichernde Leistungen zu gewähren. Wie auch die von Ihnen zitierten Urteile des Bundessozialgerichts belegen, sieht das Gesetz dies durchaus vor. Wir bekommen allerdings häufiger Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, wonach offenbar insbesondere Sozialleistungsträger die Gesetze nicht in diesem Sinne anwenden.

Der oben erwähnte Antrag war ein erster Schritt, um das Problem öffentlich und im Bundestag zu thematisieren. Diese Bemühungen werden wir trotz der bisherigen Ablehnung unserer Forderungen weiter fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer