Brigitte Lösch
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bernd S. •

Frage an Brigitte Lösch von Bernd S. bezüglich Verkehr

Hallo Frau Lösch,

wie so oft geht es hier um S21.

Ein Punkt im Wahlkampf Ihrer Partei war die Finanzierung von S21. Laut Winfried Kretschmann sind die Finanzierungsverträge zu S21 und zur Neubaustrecke nichtig, da eindeutig verfassungswidrig.
(siehe auch http://www.gruene-bw.de/themen/verkehr/news/article/landesgelder-fuer-stuttgart-21-sind-verfassungswidrig.html )

Es wurde in diversen Veranstaltungen und Plakaten immer wieder gesagt, wir werden bei einem Wahlsieg diesen Verfassungsbruch nicht hinnehmen.
Ich zitiere:
Kretschmann: „Die Bahn muss wissen: Die Zahlungen des Landes sind verfassungswidrig, der Finanzierungsvertrag nichtig. Falls die Grünen nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung tragen, werden wir die Zahlungen sofort einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Mit uns wird es keine Fortsetzung des Verfassungsbruchs geben.“
(aus http://www.gruene-bw.de/themen/verkehr/news/article/landesgelder-fuer-stuttgart-21-sind-verfassungswidrig.html )

Jetzt haben Sie, auch mit meiner Stimme, Einzug in den Landtag gehalten. Jedoch ist jetzt auf einmal kein Wort mehr zu diesem Thema zu hören.

Für mich ergeben sich nun mehrere Möglichkeiten.

a) die Aussage war eine Lüge (der Ministerpräsident ist also ein Lügner)
b) die Aussage ist falsch (der Ministerpräsident ist also unfähig, da er eine solch wichtige Aussage ohne vernünftige Prüfung der Richtigkeit trifft)
c) Die Aussage ist richtig (der Ministerpräsident unterstützt somit einen Bruch der Verfassung)

Frau Lösch, Ihre Meinung würde mich doch sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Supper

Brigitte Lösch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Supper,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Klage zur Mischfinanzierung bei Stuttgart 21, die Sie über Abgeordnetenwatch an mich gestellt haben.

Ein noch vor der Landtagswahl beauftragtes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer bescheinigt, dass die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 verfassungswidrig nach Art. 104 a Abs. 1 GG sind. Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Rechtsanwalt für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, vertritt jedoch die gegenteilige Auffassung: die Finanzierungsverträge sind rechtens. Ein entsprechendes gerichtliches Verfahren wäre demzufolge völlig offen.

Bei der weiteren rechtlichen Überprüfung wurde eine mögliche Klage von einzelnen grünen Abgeordneten oder der Landtagsfraktion der Grünen ausgeschlossen. Einzig möglicher Weg wäre, wenn das Land den Weg einer allgemeinen verwaltungsrechtlichen Feststellungsklage gehen würde.

Dazu bedarf es aber eines Kabinettsbeschlusses der Landesregierung. Dieser war und ist aber weder vor und erst recht nicht nach der Volksabstimmung durchsetzbar, da die Koalitionsparteien zu Stuttgart 21 entgegengesetzte Positionen vertreten

Mit der Volksabstimmung am 27.11.2011 hat sich eine klare Mehrheit der Abstimmungsberechtigten Baden-Württembergs für eine finanzielle Beteiligung des Landes an dem Bahnprojekt Stuttgart 21 ausgesprochen.

Die Grünen sehen es nun als ihre Aufgabe das Projekt konstruktiv-kritisch zu begleiten – die Volksabstimmung ist kein Freibrief für die Deutsche Bahn AG. Deshalb sind wir auch beim Stresstest weiterhin kritisch und haben auf den Fehler in der Software „Railsys“ der Firma RMcon, die für den Stresstest von Stuttgart 21 verwendet wurde, über die Presse aufmerksam gemacht.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mit auch in Zukunft für eine sehr kritische Begleitung des Bahnprojekts einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Lösch