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Björn Sänger
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Frage von Michael S. •

Frage an Björn Sänger von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sänger,

vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen mache ich mir nun ein Bild von der geleisteten Arbeit der für meinen Wahlkreis zuständigen Abgeordneten.

Ich persönlich stehe dem liberalen Idealen sehr nahe, frage mich jedoch bei den folgenden Abstimmungen, warum sie nicht auch den liberalen Gedanken gefolgt sind.

- Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
- Einführung bundesweiter Volksentscheide
- Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
- Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe

Gibt es bei den aufgeführten Abstimmungen irgendwelche Fakten, die mir Bürger nicht ersichtlich sind? Wenn ich einen liberalen Abgeordneten ins Parlament schicke, erwarte ich auch, dass liberale Ideen unterstützt werden.
Vielen Dank

Portrait von Björn Sänger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Steinman,

danke für Ihre Anfrage.
Gerne möchte ich auf die von Ihnen genannten Punkte eingehen und die liberalen Standpunkte dazu erläutern.

Als einer von drei Partnern der Regierungskoalition ist es für die FDP leider nicht immer möglich alle Überzeugen und Standpunkte durchzusetzen, wir müssen Kompromisse schließen. Jedoch verlieren wir unsere liberalen Ziele nicht aus den Augen.

Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
Die FDP will, dass alle Paare die Ehe eingehen können. Nach zehn Jahren eingetragener Lebenspartnerschaften ist es an der Zeit, diesen Schritt auch in Deutschland zu gehen. Deutschland war einer der Vorreiter bei der Einführung der sogenannten "Homo-Ehe". Inzwischen sind wir aber ins Hintertreffen geraten. Denn die "Homo-Ehe" ist bei uns immer noch keine gleichberechtigte Ehe. Eingetragene Lebenspartner sind in Deutschland nicht mit Ehegatten gleichgestellt - trotz Fortschritten gerade in den letzten drei Jahren.
Seit Regierungsbeteiligung der FDP wurden Lebenspartner bei Beamten- und Soldatenrecht, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer, BAföG und Vermögensbildung mit Ehegatten gleichgestellt. Offen sind vor allem noch die Einkommensteuer, die Riester-Rente und das Adoptionsrecht. Hier fordert die FDP den Koalitionspartner auf, sich einer Gleichstellung nicht weiter zu verweigern.
Einführung bundesweiter Volksentscheide

Wir Liberale befürworten schon seit langem für Volksbegehren und Volksentscheide. Bereits im Jahre 2006 hat meine Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids vorgelegt. Die Debatte um ein Referendum über eine weitere EU-Reform hat die FDP vorangetrieben und dabei wichtige Impulse gesetzt.
Im neuen Grundsatzprogramm der FDP, die ´´Karlsruher Freiheitsthesen´´ , (Beschluss
des 63. Ordentlichen Bundesparteitages der FDP in Karlsruhe, 22. April 2012) heißt es im Kapitel IV.4 Selbstbestimmung in der offenen Bürgergesellschaft
und Demokratie, in der These Nr. 68:

[...]"Wir Liberalen wollen bei der Einbindung von Bürgern Vorreiter sein. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung geht vom souveränen und mündigen Bürger aus. Dabei vertrauen wir auf die Vernunft jedes Einzelnen. Die repräsentative Demokratie sollte deshalb um direktdemokratische Elemente ergänzt werden. In den Bundesländern konnten in der Vergangenheit erste Erfahrungen damit gesammelt werden. Diese Verfahren sollen ausgebaut und verbessert werden. Wir Liberalen setzen uns darüber hinaus für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auch auf der Ebene des Bundes ein."[...]

Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge

Die FDP plädiert dafür, den Flüchtlingen „vor Ort“, also in den Nachbarländern Syriens, zu helfen. Die Abschiebung von ausreisepflichtigen syrischen Staatsangehörigen hatte der Bundesinnenminister ausgesetzt, jedoch war die Vorläufigkeit dieser Anordnung auch richtig. Es gab keinen Grund das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen zu kündigen. Im Rahmen der sogenannten Dublin-II-Verordnung ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet , Asylantragsteller an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu überstellen, wenn diese für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sind. In der Regel ist dies dann der Fall, wenn die Ersteinreise in das Gebiet der Europäischen Union in einem anderen Staat erfolgte. Ausnahmen von der Überstellung gelten dann, wenn in dem anderen Mitgliedstaat beispielsweise die konkrete Gefahr der Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention besteht.

Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe:

Ich befürworte die Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe. Es gab durch diese Senkung nachweislich viele Investitionen. Viele Hotels haben ihre Qualität verbessert, renoviert, investiert und Personal eingestellt.
Der Tourismusstandort Nordhessen wurde somit gestärkt, das nutzt dem Wahlkreis und finde ich daher gut.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger