Frage an Björn Sänger von Jörg L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
aktuell befindet sich das neue MeldFortG in der Beschlussphase. Nach §27 (1) 5. sollten Berufs- und Zeitsoldaten ebenfalls eine Ausnahme von der Meldepflicht erhalten. Quasi sollte eine Gleichsetzung mit Bundesbeamten (Bundespolizei) und Berufsseeleuten erreicht werden. Nachdem was ich zuletzt gelesen habe ist dieser Absatz gestrichen worden. Als Betroffener stimmt mich dies nicht sehr erfreut. Diese Ausnahme erlaubt einem Wochenendpendler und jemanden der berufsbedingt alle 2-3 Jahre umzieht sich einen Lebensmittelpunkt (Wahlheimat) aufzubauen unter Beibehaltung sämtlicher Rechte (Wahlrecht etc.). Mit der ständigen Ummeldung verliere ich mein Wahlrecht und andere Rechte. Ich fühle mich ungerecht behandelt im Vergleich zu anderen o.g. Berufsgruppen, die genau dieselben Vorraussetzungen erfüllen.
Meine Wahlheimat (34513 WALDECK) wird sich nicht ändern. Ich verliere nur mit der Ummeldung an meinen Standort alle Rechte in WALDECK.
Wie ist ihre Meinung über diese Gesetzesänderung? bzw. besteht noch eine Möglichkeit diesen Absatz erneut aufnehmen zu lassen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Liese,
der von unserer Fraktion favorisierte Gesetzesentwurf berücksichtigte Ihre Bedenken und sah eine Ausnahme von der Meldepflicht für Berufs- und Zeitsoldaten vor. Wir konnten uns allerdings nicht durchsetzen - der Entwurf enthielt nach einer Überarbeitung eine zeitliche Begrenzung der Meldepflichts-Befreiung von maximal sechs Monaten.
Der letztendliche Kompromiss, welcher Ergebnis von Verhandlungen im Vermittlungsausschuss war, sah schließlich eine zwölfmonatige Befreiung vor.
Somit wurde die Situation im Vergleich zum zweiten Entwurf verbessert, allerdings ist eben auch dieser ein Kompromiss. Wir hätten ebenfalls ein anderes Ergebnis gewollt.
Ich hoffe, dass Sie Ihre Situation zufriedenstellend meistern können.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Sänger