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Birgit Schnieber-Jastram
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Birgit Schnieber-Jastram von Jürgen B. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrte Frau Schnieber-Jastram,

durch welchen Zufall auch immer: Eine Frage eines – mir unbekannten – Herrn Steinberg vom 20. 5. 2009 ist mit einer ANTWORT Ihrerseits vom 27. 5. 2009 erledigt worden ohne damit auch nur ansatzweise inhaltlich beantwortet worden zu sein. Ich vermute, daß es sich um einen simplen technischen Fehler handelt und erlaube mir daher, die Frage jetzt als meine Frage unverändert erneut zu stellen:

“EU-Abgeordnete erwerben bereits für eine Legislaturperiode einen lebenslangen Pensionsanspruch von monatlich 1575 Euro.(Quelle:"Volks-Parteien ohne Volk",Bertelsmannverlag,Hans Herbert von Arnim). Ein überdurchschnittlich verdienender Arbeitnehmer muss für einen derartigen Rentenanspruch 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlen! Sind Sie der Meinung,dass die Relationen noch stimmig sind und vor den Bürgern vertretbar sind? Darf man hier nicht bereits von einer unangemessenen Überversorgung der EU-Bürokraten reden?“

Bei dieser Gelegenheit füge ich noch eine Frage hinzu:

Wird der Pensionsanspruch einer bzw. eines Abgeordneten des europäischen Parlaments im Versorgungsfall mit anderen Pensionsansprüchen aus öffentlichen Kassen verrechnet?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Busch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Busch,

ja, das war ein technischer Fehler. Ich hatte Kandidatenwatch schon Bescheid gegeben.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben die gleichen Rentenansprüche wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Wenn man bedenkt, dass ca. 80% der Gesetze heute aus Brüssel kommen, dann halte ich das durchaus für eine gerechte Lösung. Über die absolute Höhe kann man dabei aber sicherlich streiten.

Problematischer ist allerdings der freiwillige zusätzliche Pensionsfond in den die EU-Abgeordneten einzahlen können. Hier sind aber inzwischen bessre Regelungen angedacht.

Der freiwillige Pensionsfond hat im Zuge der Finanzkrise Verluste gemacht, die nicht vom Steuerzahler bezahlt werden sollten. Für deutsche Abgeordnete ist dieser freiwillige Pensionsfonds bei Wiederwahl eigentlich uninteressant, weil die Leistungen voll gekürzt bzw. angerechnet werden.

Das beantwortet auch schon Ihre zweite Frage: Ja, die Ansprüche werden mit den nationalen Ansprüchen verrechnet.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Schnieber-Jastram