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Birgit Homburger
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Frage von Markus R. •

Frage an Birgit Homburger von Markus R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Homburger,

seit 2001 besitze ich keinen Fernseher mehr und bezahle die Rundfunkgebühr für´s Radio. Seit 2013 will mich die GEZ zwingen den vollen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Es kann nicht sein, dass ich für eine Leistung bezahlen soll, die ich nicht erhalte, bzw. nicht will.
M.E. ist das öffentlich-rechtliche Fernsehen heute dem (niedrigen) Niveau der Privaten angeglichen. Für was soll der Beitragszahler zahlen? (Für m.E. Volksverdummung) Wenn nun unsere Regierung meint, wir benötigen trotzdem ein staatlich finanziertes Fernsehen, dann verstehe ich nicht, dass man dann dieses mit der Verwaltungsbürokratie der GEZ finanziert, einfacher wäre es mit Steuergeldern, bzw. über das Finanzamt.
Ich bitte Sie sich in Ihrer Abgeordnetentätigkeit dafür zu verwenden, dass 1. Menschen, die kein Fernsehen wollen, dies auch nicht bezahlen müssen (Minderheitenschutz) 2. die GEZ abgeschafft wird.

Vielen Dank

MfG

Marksu Rudolf

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rudolf,

grundsätzlich möchte ich zunächst festhalten, dass der Rundfunkstaatsvertrag und damit auch der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sowie der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag Ländersache sind. Auch wenn der Deutsche Bundestag hier keine Einflussmöglichkeit hat, erläutere ich gerne die Position der FDP.

Für uns löst der Rundfunkbeitrag weder die bekannten Probleme der früheren "GEZ-Gebühr", noch bietet er eine zukunftsfeste Perspektive für eine vielfältige Medienlandschaft. Eine Ausweitung der Abgabenpflicht und die Umbenennung zu "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist uns zu wenig. Wir Liberale sprechen uns für eine grundlegende Reform der Rundfunkgebühr in Form einer personenbezogenen Medienabgabe aus. Diese würde von jeder Person über 18 Jahren erhoben, aber nur, wenn sie einkommenssteuerpflichtiges Einkommen oberhalb einer festzulegenden Mindestgrenze erzielt. Im Gegensatz zur jetzigen Rundfunkgebühr wäre die Medienabgabe nicht geräte- oder haushaltsbezogen, sondern personenbezogen. Hierin liegt der große Vorteil unseres Modells gegenüber dem jetzigen Rundfunkbeitrag. Denn tatsächlich müsste die personenbezogene Medienabgabe nur einmal monatlich für jede Person geleistet werden und nicht doppelt im Privathaushalt und am Arbeitsplatz. Sie wäre gerecht, unbürokratisch und niedrig.

Ihren Unmut über das Programmangebot im Fernsehen kann ich zum Teil nachvollziehen, auch mir gefällt nicht alles, was dort gesendet wird. Ohne die Möglichkeit einer unabhängigen Meinungsfindung, die zu einem guten Teil durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereitgestellt wird, ist aber keine demokratische Teilhabe denkbar. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben daher den Auftrag, ihren Zuschauern und Zuhörern ein breites Spektrum an hochwertigen, ausgewogenen und unabhängigen Informations-, Bildungs-, Kultur-, und Unterhaltungsprogrammen zu bieten. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seiner Bedeutung für den freien Meinungsbildungsprozess gerecht werden kann, muss die Finanzierung dauerhaft gesichert werden. Die Privatsender können diese Aufgabe nicht allein übernehmen, weil sie werbefinanziert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger