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Birgit Homburger
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Frage von Stefanie B. •

Frage an Birgit Homburger von Stefanie B. bezüglich Innere Sicherheit

Wie jeder weiß, ist das Verteidigungsministrium eine oberste Bundesbehörde und ein Teil der Bundesregierung. Das Ministerium ist keine militärische Dienststelle und nicht Teil der Bundeswehr. Sie als MdB üben doch die parlamentarische Kontrolle über die Exekutive aus und können mir vielleicht folgende Fragen beantworten:

Frage 1: Warum kann man im Verteidigungsministrium in Bonn und Berlin seinen Grundwehrdienst ableisten (man wird zum Standortkommando Berlin oder zu der Sicherungsstaffel nach Bonn organisatorisch zugeordnet - leistet aber tatsächlich täglich in einem Referat des Ministriums seinen Dienst ab - und wird auch vom Oberst i.G. als Referatsleiter beurteilt, wenn man sich länger freiwillig verpflichten will)?

Frage 2: Was spricht dagegen, dass man seinen Grundwehrdienst in anderen Bundesministerien oder im Bundekanzleramt oder Bundestag oder anderen obersten Bundesbehörden ableisten kann?

Frage 3: Kann man als Zivi auch im Familienministrium oder im Gesundheitsministrium seinen Dienst ableisten (und ist dann ggf. dem nächstgelegen karitativen Träger zugeordnet - wie die Grundwehrdienstleistenden, vgl. Frage 1)?

Frage 4: Welchen output leisten Grundwehrdienstleistende für die Bundeswehr und das Ministrium ?

Frage 5: Im Verteidigungsministerium leisten auch viele Reservisten ihre Wehrübungen ab. Wo erscheint diese stille Personalreserve im Haushaltsplan ?

Frage 6: Sind auch in anderen Bundesministerien Reservisten eingesetzt - z.B. anstelle von Soldaten die sonst dort tätig sind, vgl. Auswärtiges Amt und deutsche Botschaften im Ausland - oder finden dort keine Abwesenheitsvertretungen durch Reservisten statt ?

Frage 7: Der Art. 36 GG enthält konkrete Pflichten und Rechte für Beamte in obersten Bundesbehörden - kontrolliert das der Bundestag regelmäßig - und wo ist das Ergebnis veröffentlicht ?

Zusatzfrage zu Frage 7: Gilt Art. 36 GG analog auch für Soldaten und wenn ja, wo findet man hierzu eine Veröffentlichung ?

GG = Grundgesetz

Danke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Becker,

Ihre Email über Abgeordnetenwatch.de habe ich erhalten.

Ihre Fragen sind sehr detailliert. Die Beantwortung würde einen erheblichen Rechercheaufwand verursachen, der von meinem Büro nicht leistbar ist. Viele Ihrer Fragen müsste ich sowieso an das Bundesministerium der Verteidigung bzw. anderen Ministerien weiterleiten, um eine Antwort zu erhalten. Daher rate ich Ihnen, sich direkt dorthin zu wenden.

Die Adresse lautet:

Bundesministerium der Verteidigung
Presse- und Informationsstab - Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsbereich 2
Stauffenbergstr. 18
10785 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 1824-2424
Fax: +49 (0) 30 1824-29047
Unter www.bmvg.de finden Sie auch ein Internetkontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Homburger