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Birgit Collin-Langen
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Frage von Carsten M. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Carsten M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Collin-Langen,
in den folgenden Wochen soll die europäische Datenschutz-Grundverordnung beschlossen werden. Was tun Sie konkret, um zu verhindern, dass der Schutz persönlicher Daten der EU-Bürger vermindert wird?

Beispielsweise im Hinblick auf folgende Vorschläge des IMCO-Ausschusses:
- Ersatzlose Streichung der Teile von Artikel 79, der Firmen bei einem Verstoß empfindlichen Geldstrafen auferlegt
- Ersatzlose Streichung der Artikel 73 Abs. 2 sowie von Artikel 76 Abs.1, welche Bürgern die Möglichkeit einräumen, ihre Rechte durch Datenschutzorganisation durchsetzen zu lassen

Quelle: http://www.europe-v-facebook.org/IMCO_pub_de_ON.pdf

Mit freundlichen Grüßen
C. Mengdehl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mengdehl,

ich beziehe mich auf Ihre Anfrage, die mir über Abgeordnetenwatch weitergeleitet wurde.

Die Überarbeitung der Datenschutz- Richtlinie wird derzeit im Europäischen Parlament intensiv diskutiert. Bis heute fand nur die Abstimmung über die Stellungnahme zu der Verordnung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz statt. Als nächstes wird der Rechtsausschuss seine Stellungnahme abstimmen und im Anschluss wird dann erst der federführende Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres seine Beratungen abschließen. Eine Verabschiedung im Plenum ist für Ende April vorgesehen.

Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments ist es meine Aufgabe Antworten auf die sich immer weiter entwickelnde Informationsgesellschaft zu finden und das bestehende Rechtssystem der EU für den Schutz personenbezogener Daten zu modernisieren und anzupassen. Daher setze ich mich bei den Beratungen für Klarheit und Kohärenz der Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten ein und unterstütze das Ziel des Verordnungsvorschlags, das Datenschutzniveau in der EU zu stärken.

Für mich persönlich ist das Grundrecht auf Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre von erheblicher Bedeutung und Eingriffen stehe ich sehr kritisch gegenüber - egal mit welcher Rechtfertigung. Dementsprechend setze ich mich im Parlament dafür ein, dass keine Gesetze zustande kommen, die das Datenschutzniveau senken.

Zu Ihren Fragen:
Artikel 73 Abs. 2 und 76 Abs. 1 beziehen sich auf die Einführung von Sammelklagen bei Datenschutzverletzungen infolge der Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Thema Sammelklagen ist im Europäischen Parlament sehr umstritten und es sollte daher ein Anspruch auf eine Sammelklage nicht "nebenbei" eingeführt werden. Daher haben wir uns darauf verständigt diesen Absatz aus der Verordnung zu streichen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Sammelklagen - von wenigen Ausnahmen (Streitgenossenschaft, Verbandsklage) abgesehen - in Deutschland nicht zulässig sind, weil der Klageweg nur bei individueller Betroffenheit und Rechtsgutverletzung eröffnet ist. Es ist davon auszugehen, dass mit der Wahl der neuen Europäischen Kommission 2014 ein Vorschlag zur Einführung von Sammelklagen in der EU vorgelegt wird. Dann werden wir die Möglichkeit haben uns mit allen Aspekten zu diesem Thema auseinanderzusetzen.

Hinsichtlich der Streichung des Artikels 79 möchte ich anmerken, dass wir zwar den Hauptteil des Kommissionsvorschlags gestrichen haben, aber wir haben gleichzeitig die Möglichkeit zur Vergabe von Geldstrafen allgemeiner verfasst. Nach unserer Ansicht sollte es in der Verordnung keine Obergrenzen für Geldstrafen geben, vielmehr sollen die Aufsichtsbehörden die Höhe der Sanktionen festlegen. Dadurch besteht sogar die Möglichkeit die Höchstgrenze von 1 000 000 Euro zu überschreiten.
Nun bleibt anzuwarten, was die Abstimmung im federführenden Ausschuss und im Plenum ergeben werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Birgit Collin-Langen, MdEP