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Birgit Collin-Langen
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Frage von Thomas G. •

Frage an Birgit Collin-Langen von Thomas G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Collin - Langen,

bitte erläutern Sie mir Ihre Haltung zur Verpflichtung zu europaweiten Ausschreibungen bei der Vergabe von Wasserversorgungskonzessionen. Bitte erläutern Sie mir, was die Kommission genau beschlossen hat, wie das weitere Verfahren aussieht und in welcher Art und Weise Sie Ihre Position einbringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Grebenstein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grebenstein,

vielen Dank für Ihre E-Mail über abgeordnetenwatch. Als Mitglied im Ausschuss für Binnemarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament setze ich mich seit Beginn der Diskussionen um den Richtlinienvorschlag zu Dienstleistungskonzessionen mit Nachdruck für eine Ausnahme des Wassersektors aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ein.

Der Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments hat am 24. Januar 2013 über die Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen abgestimmt. Die CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament hatten sich schon zu Beginn der Diskussion gegen diese EU-Richtlinie ausgesprochen und einen entsprechenden Ablehnungsantrag gestellt. Die Komplettablehnung der Richtlinie bekam jedoch im Binnenmarktausschuss keine Mehrheit.

Durch Unterstützung der europäischen Sozialisten und Liberalen fand auch der entscheidende Antrag, den gesamten Wasserbereich aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen, keine Zustimmung. Zwar lässt die Richtlinie kommunale Eigenbetriebe, wenn sie zu 100% der Kommune gehören, unangetastet. Wenn also eine Kommune Dienstleistungen der Daseinsvorsorge - wie etwa die Trinkwasserversorgung - durch kommunale Eigenbetriebe erbringt, so fällt dies nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie und ist somit nicht ausschreibungspflichtig. Anders verhält es sich hingegen zB bei teilprivatisierten Stadtwerken, die mehr als 20 Prozent ihres Geschäfts außerhalb der eigenen Kommune erbringen. Hier wird es, insbesondere bei verbundenen Unternehmen und bei Unternehmen, bei denen Private beteiligt sind, zu erheblicher Rechtsunsicherheit kommen.

Ich bin der Meinung, dass EU-Regeln im Bereich der Wasserversorgung nicht zu einem Mehr an Rechtssicherheit, sondern nur zu mehr Bürokratie und massiven Einschränkung der kommunalen Handlungsspielräume führen werden. Das Argument, Dienstleistungskonzessionen aus ordnungspolitischen Gründen den europäischen Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe zu unterwerfen, überzeugt mich nicht. Für mich steht im Vordergrund, historisch gewachsene und bewährte Strukturen bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung aufrechtzuerhalten. Gegen die Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen in das Europäische Vergaberecht spricht, dass die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Konzessionen und andere Formen der Partnerschaft zwischen öffentlichem und privatem Sektor weder erforderlich noch sinnvoll ist. Die Festschreibung eines allumfassenden Konzessionsbegriffs würde zudem über den bisherigen Regelungsrahmen des Vergaberechtes weit hinausgehen und tief in die deutschen Verwaltungsrechtsstrukturen eingreifen.

In Zeiten knapper Kassen und strapazierter Haushalte muss sich auch die öffentliche Hand zusehends dem Wettbewerb stellen. Es kann aber nicht darum gehen, Privatisierung als Allheilmittel zu betrachten. Ziel muss vielmehr sein, die Wasserver- und Wasserentsorgung in Deutschland wirtschaftlich und in gewünschter Qualität zu gestalten. Wasser ist ein öffentliches Gut, ein Lebensmittel, das uns allen gehört.

Mit freundlichen Grüßen,

Miriam C. Heimann
Parlamentarische Assistentin
Büro Birgit Collin-Langen, MdEP