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Bijan Djir-Sarai
FDP
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Frage von Barbara U. •

Frage an Bijan Djir-Sarai von Barbara U. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Djir-Sarai,

wie ich der Presse entnehmen kann (siehe z.B.: www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-deutschland-liefert-schusswesten-an-assad-gegner-a-901956.html )
Hat die Bundesregierung vor, Schutzwesten / beschusshemende Westen an die Aufständischen in Syrien zu liefern (bzw. liefert diese bereits)

Nach deutschem Recht handelt es sich bei diesen Westen um sogenannte Schutzwaffen ( passive Waffen. Im näheren Sinn liefert die Bundesregierung somit doch Waffen, was derzeit gegen ein bestehendes Embargo verstoßen würde. Ebenso spricht sich die Bundesregierung öffentlich gegen die Lieferung von Waffen "aller Art" aus. Wie soll man derartige Lieferungen verstehen?
Ist für derartiges Vorhaben keinerlei Mandat oder eine Abstimmung im Bundestag erforderlich?

Wie wird gewährleistet, dass diese Schutzwaffen (Westen) nur in die Hände von freiheitlich-demokratischen Kräften in Syrien gelangen und nur von denen benutzt werden?
Wer ist der offizielle Empfänger dieser Lieferung? Ist es die syrische Opposition, die FSA oder welche Vereinigung oder juristische Person sonst.?
Wie sieht es mit der Ausrüstung der Polizei in Deutschland aus? Haben die Polizisten inzwischen alle Schutzwesten, die auf den sichersten Stand sind?
www.spiegel.de/panorama/polizei-schutzwesten-loechrige-lebensretter-a-351516.html

Es wird nicht erwähnt ob diese Lieferung ohne Bezahlung oder Gegenleistung erfolgt und aus welchen Mitteln diese bezahlt wird. Glauben Sie, dass sich durch derartige Lieferungen die Konflikte in Syrien löse lassen, oder sollten wir uns nicht besser auf humanitäre Hilfen beschränken und Nachbarländer bei der Flüchtlingsversorgung unterstützen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Uduwerella

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Unter liberaler Beteiligung hält sich die Bundesregierung strikt an die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern.“ Diese legen unter anderem in Bezug auf Drittländer folgendes fest: „Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern wird nicht genehmigt in Länder,

- die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht,

- in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.“

Die FDP sieht keine Veranlassung, von diesen bewährten Grundsätzen der restriktiven Exportpolitik abzuweichen.

Es ist sinnvoll, dass im Einzelfall ausnahmsweise eine Lieferung auch an Drittstaaten erfolgen kann, wenn unter Berücksichtigung von Bündnisinteressen besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt sind.

Exportentscheidungen werden in jedem Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte gefällt. Die Verlässlichkeit eines Empfängerstaates, die Kontrolle über den Endverbleib zu gewährleisten, spielt hierbei ebenso eine wichtige Rolle. Eine regelmäßige Kontrolle des Endverbleibs durch Kontrollbesuche deutscher Behörden in den Empfängerstaaten wäre aufgrund des unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwandes jedoch nicht darstellbar.

Was nun die Lieferung von Schutzwaffen angeht, hat unter Anderem der Bundesminister des Auswärtigen Guido Westerwelle in einem Interview mit dem Tagespiegel am 07. März 2013 zusammengefasst: „Die EU hat das Waffenembargo gegen Syrien aus guten Gründen nicht aufgehoben. Stattdessen haben wir die Sanktionen zum 1. März insgesamt angepasst. […] Natürlich müssen wir alles Verantwortbare tun, um die Opposition zu unterstützen. Deswegen haben die EU-Außenminister die Sanktionspolitik so angepasst, dass nun Schutz- und Ausrüstungsgegenstände an die Opposition geliefert werden können.“ Er meint damit besonders „Ausrüstungsbestandteile, die keine tödliche Wirkung entfalten können. Darunter zählen vor allem defensive Komponenten wie zum Beispiel Schutzwesten.“ Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP) stimmt dem in einem Interview mit Deutschlandradio Kultur am 23. April 2013 zu: „Ich bin dagegen, Waffen zu liefern, aber ich denke, dass es wichtig wäre, die Opposition mit Schutzgütern auszurüsten, da wäre die Bundesregierung auch bereit, zum Beispiel Schutzwesten und Ähnliches, um sie vor Angriffen zu schützen. Bei Waffen ist ja das Problem, dass wir nicht wissen, wo sie dann landen in dieser Bürgerkriegssituation. Wo werden sie als nächstes verwendet, wo gehen sie dann hin? Wir sehen jetzt die Situation in Libyen, wo Waffen, die dort gewesen sind, jetzt in der ganzen Region durch die Gegend wandern, also mit Waffen bin ich sehr skeptisch, aber Schutzwesten und ähnliche Schutzvorrichtungen für diejenigen, die dort angegriffen werden, das finde ich richtig.“

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bijan Djir-Sarai

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