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Bijan Djir-Sarai
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Frage von Peter A. •

Frage an Bijan Djir-Sarai von Peter A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bijan Djir-Sarai,

Sie haben dem Gesetz "Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus - Elektrizitätsnetze - " in der 237.Sitzung des Bundestages, am 25.04.2013 zugestimmt! Dort wird gesetzlich mit der Höchstspannungs-Gleichstrom Übertragungs Leitung der Netzverknüpfungspunkt Meerbusch-Osterath mit Nebenanlage sic Doppelkonverter festgelegt. Ihr MdB Kollege Ansgar Heveling hat sich der Stimme enthalten und eine persönliche Erklärung dazu abgegeben.
Sind Ihnen die Bewohner mit dem Problem einer industriellen Großanlage 100 x 200 m 20-30 m hoch in Meerbusch-Osterath egal? Haben Sie unseren bisherigen widerspruchslosen Beitrag zur Energiewende durch das neue 380 kV Umspannwerk und die neuen großen 380 kV Strommasten aus dem EnLAG Maßnahmen gesehen?
Wo stehen Sie eigentlich in der Frage des geplanten Doppelkonverters ganz nahe der Wohnbebauung in Meerbusch-Osterath auf landwirtschaftlicher Nutzfläche im Naherholungsgebiet mit den von Ihnen jetzt verabschiedeten Gesetz?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Ascher

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Antwort von
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Lieber Herr Ascher,

vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 10. Mai 2013. Ich werde im Folgenden versuchen, auf Ihre Bedenken einzugehen:

Laut dem aktuellem Entwicklungsstand wurde nach wie vor keine konkrete Standortentscheidung getroffen. Meerbusch-Osterath ist, neben über fünf anderen Standorten, lediglich eine Option für den Bau des Konverters. Wir setzen uns immer noch dafür ein, dass das Projekt an einem anderen Ort umgesetzt wird – leider muss der Bau in einem Radius von 10km bis maximal 20km ausgeführt werden. Die gesetzliche Grundlage steht – wie Sie bereits angemerkt haben – fest. Die Auswahl des genauen Standorts wird demnächst erst getroffen. Es soll dann jedoch eine öffentliche Diskussion möglich sein. Die Beteiligten sollen nicht nur informiert, sondern auch integriert werden in den Entscheidungsprozess. Die Entscheidung soll in den kommenden Wochen erfolgen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf Ihre Feststellung meiner Zustimmung eingehen. Ich war bei dieser Abstimmung nicht anwesend im Plenum des Deutschen Bundestages. Abgeordnete „haben [.] während einer Sitzungswoche in Berlin eine Vielzahl [.] Aufgaben, deren Bewältigung die Bürgerinnen und Bürger – zu Recht – von ihnen erwarten. Zu ihren Pflichten gehören neben der Teilnahme an Beratungen und Abstimmungen im Plenum des Deutschen Bundestages und in seinen Ausschüssen die Teilnahme an Sitzungen der eigenen Fraktion, deren Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen, die Lektüre von politischen und Fachzeitschriften, das Studium von Akten, Anträgen und Gesetzesentwürfen, ggf. die Vorbereitung eigener Ansprachen und Debattenbeiträge, Telefonate, die Erledigung von Post aus den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung, insbesondere auch aus dem Wahlkreis, politische Gespräche mit Bürgern, anderen Abgeordneten und Interessenvertretern und vieles mehr (Linn, Susanne / Sobolewski, Frank. 2013. So arbeitet der deutsche Bundestag, auf: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/10041000.pdf, S.58).

Aufgrund dieser Aufgabenfülle haben wir ein Parlament mit einer inhaltlichen Aufgabenteilung und entsprechenden Fachpolitikern. Dies führt dazu, dass nicht bei allen Tagesordnungspunkten alle Mitglieder des Deutschen Bundestages im Plenum anwesend sind. Die Besetzung des Plenums sollte daher nicht als Vergleichsmaßstab für das Pflichtbewusstsein, Engagement, Interesse oder die Leistung der Mitglieder des Deutschen Bundestages genommen werden. Ich selbst nahm zum Zeitpunkt der Abstimmung an einem wichtigen diplomatischen Termin teil, den ich für eine demonstrative Enthaltung im Plenum (die keinerlei Einfluss auf das Abstimmungs-Ergebnis gehabt hätte) nicht kurzfristig absagen konnte.

Ich hoffe, Sie verstehen meine Sichtweise und verbleibe mit herzlichen Grüßen.

Bijan Djir-Sarai

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