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Bettina Wiesmann
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Frage von Manuel K. •

Frage an Bettina Wiesmann von Manuel K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Wiesmann,

im Rahmen der für anstehenden Ratifizierung bezüglich des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages interessiert mich Ihre Position zu §8 des Vertrages.

Dieser besagt, dass zu Abmeldung eines Gerätes - zum Beispiel im Zuge eines Umzuges - die Lebenssachverhälte durch den Beitragsszahler dargelegt werden müssen.
Ich denke man muss hier nicht tief in die Materie Datenschutz und Bürgerrechte eindringen, um zu merken, dass diese Angaben die intimsten Belange der Bürger beeinträchtigen. Gerade, wenn man sich vor Augen führt, dass mit der Änderung des Staatsvertrages alle Haushalte betroffen sind, sprich jeder Umzug bei der GEZ begründet werden muss stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist.

Mindesten genauso kritisch sehe ich übrigens die Verpflichtung der Vermieter im Falle einer Nichtauskunft der Beitragszahler ebendiese Angaben zu machen. Das setzt die Vermieter im Zweifel in die Pflicht, ihren Mietern hinterherzuspionieren, was auf keiner mir bekannten rechtlichen Grundlage basiert. Hiermit werden zusätzlich noch die Vermieter kriminalisiert - egal wie sich sich entscheiden. Wenn sie den Vertrag ignorieren können sie dafür belangt werden, wenn die ihren ehemaligen Mietern hinterherspionieren machen sie sich auch strafbar.

Ich würde Sie bitten mir Ihre Position hierzu darzulegen und mein Anliegen in Ihre Fraktion zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Kieweg

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Sehr geehrter Herr Kieweg,

für Ihre Anfrage über das Internetportal Abgeordnetenwatch vom 5. September dieses Jahres, in der Sie sich kritisch mit der Reform der Rundfunkfinanzierung auseinandersetzen, danke ich Ihnen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes wurde bereits am 24. August in zweiter Lesung vom Plenum angenommen. Das Gesetz ist somit beschlossen.

Lassen Sie mich jedoch als Mitglied des Hessischen Landtags kurz zu den verschiedenen Aspekten, die Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, Stellung nehmen: Zunächst erachte ich es als sinnvoll, dass künftig der Rundfunkbeitrag unabhängig von der Anzahl und Art der im Haushalt oder der Betriebsstätte befindlichen Geräte erhoben werden wird. Dies bedeutet einen geringeren bürokratischen Aufwand und eine einfachere Rundfunkfinanzierung. Durch die vorgesehene Änderung entfällt auch die Art des bisherigen Gebühreneinzugs und insbesondere die Kontrolle durch die GEZ vor Ort. Künftig ist das Betreten von Wohnungen nicht mehr erforderlich. Es muss nicht mehr geprüft werden, ob ein Gerät bereitgehalten wird. Die Privatsphäre der Beitragszahler wird dadurch gestärkt. Auch ein sorgfältiger Umgang mit den zu erhobenen Daten bleibt weiterhin sichergestellt. Die Ermächtigungen der Rundfunkanstalten und ihrer Hilfsorgane hinsichtlich der Verarbeitung von Daten berücksichtigt die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit sowie von Normenklarheit und Transparenz. Die einschlägigen Bestimmungen wurden gegenüber dem vorherigen Staatsvertrag teilweise sogar präzisiert, Löschungsfristen für nicht oder nicht mehr benötigte Daten verkürzt. Die Neuregelung des Gebühreneinzugs stellt somit gegenüber dem bisherigen Modell eine erhebliche Verbesserung dar.

Ich bedaure, dass die geplanten Neuregelungen nicht Ihre Zustimmung finden, und hoffe, dass ich Ihnen einige zusätzliche für die Gesamtbetrachtung relevante Aspekte darstellen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina M. Wiesmann

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