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Bettina Herlitzius
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Anton G. •

Frage an Bettina Herlitzius von Anton G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Herlitzius,
heute möchte ich Ihnen eine ganz pikante Frage stellen.
Hintergrund ist die Verurteilung einer Politikerin, die die Wahrheit ausgesprochen hat. Frau Winter ist FPÖ Abgeordnete. Im Wahlkampf hat Sie sich geäußert, dass ein Mann von 50 Jahren, der mit einer Sechsjährigen eine Ehe eingeht, nach den heutigen Maßstäben ein Kinderschänder sei ( http://www.youtube.com/watch?v=fZ56ycUr_Jo ).
Weil Frau Winter diese Aussage gemacht hat, wurde ihr die politische Immunität entzogen und der Prozess gemacht. Frau Winter wurde, weil sie die historisch bekannten Fakten mit den heutigen Gegebenheiten verglich, zu 24.000 Euro Geldstrafe + 3 Monate haft auf Bewährung (nichts Rechtskräftig) verurteilt. http://www.kleinezeitung.at/steiermark/1739214/index.do

Frau Herlitzius, wie würden Sie einen erwachsenen Mann – in Europa - bezeichnen, der die Ehe mit einer Sechsjährigen einging? Wie würden Sie nach der heutigen Gesetzeslage jemanden bezeichnen, der als Erwachsener mit seiner neunjährigen Ehefrau Geschlechtverkehr hatte?
Finden Sie das Urteil gegen Frau Winter gerechtfertigt?
Wie stark darf die Äußerung von Wahrheit und die Meinungsäußerung noch eingeschränkt werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Geiger,

Ich teile ihre Ansicht nicht, dass Frau Winter verurteilt wurde, weil sie die Wahrheit aussprach. Sie wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Hintergrund waren eine ganze Reihe von Äußerungen, u.a. die Rede vom sogenannten Einwanderungstsunami, der über Österreich hinweggehe. Im Wahlkampf fremdenfeindliche Sprüche klopfen, um damit am Stammtisch zu punkten, ist verwerflich und Volksverhetzung ist auch in Deutschland strafbar. Keine Politikerin und kein Politiker sollte durch die Immunität vor einer Strafverfolgung wegen Volksverhetzunggeschützt sein.
Deshalb finde ich es richtig, dass die Immunität von Frau Winter aufgehoben wurde und sie sich für ihre gefährlichen Reden vor Gericht verantworten musste. Bei der Bezeichnung Mohammeds als Kinderschänder ging es ihr offensichtlich mehr um Provokation und Verletzung als um Kindesmissbruch, der in der heutigen Welt tatsächlich ein Problem ist. Dieses Thema sollte nicht für ausländerfeindliche Sprüche missbraucht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Herlitzius