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Frage von Gottfried B. •

Frage an Bettina Bliebenich von Gottfried B. bezüglich Soziale Sicherung

G o t t f r i e d B r a n d s t ä t e r

An die Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft

Frau Bettina Bliebnich

Sehr geehrte Frau Bliebenich!

Wie wir kürzlich in der Presse gelesen haben, werden die Schulleiter zur Namensnennung von Kindern verpflichtet, die nicht bei den deutschen Behörden gemeldet sind, aber dennoch die Schule besuchen. Das sind Kinder von Eltern, die sich illegal in der Stadt aufhalten, deren Zahl auf mehrere Tausend allein in Hamburg geschätzt wird. Es betrifft auch Kinder, die in Deutschland geboren sind, deren Geburt jedoch aus Angst vor möglicher Abschiebung standesamtlich nicht registriert worden ist.

Die geforderte Meldepflicht wird, wie zu befürchten ist, zur Folge haben, daß diese Kinder nicht mehr zum Schulunterricht erscheinen werden.
Nach dem Sozialpakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Art. 13, hat jedes Kind ein Recht auf Bildung. Da die Bundesrepublik sich zur Umsetzung dieser Rechte verpflichtet hat, sind die Länder als Träger der Kulturhoheit hier in der Pflicht.
Das gleiche Recht auf Bildung schreibt die Kinderechtskonvention in Art 28 vor.

Die neuerliche Meldepflicht stürzt viele Schulleiter in Gewissenskonflikte mit ihrem Berufsethos und wird dazu führen, daß diese Kinder in die Isolation abgedrängt werden.

Das bedeutet,
1)daß der Senat hier die allgemeinen Menschenrechte verletzt,

2) daß der Senat dazu Anlaß gibt, daß viele ungebildete Kinder und Familien herangezogen werden, die später zu einer Gefahr für sich selbst und für den Staat werden, weil sie nicht mehr integriert werden können.

Wir, die Unterzeichner, befürchten, daß mit der Nichtbeschulung illegaler Kinder der Grund zu Verzweiflungstaten oder kriminellen Handlungen gelegt werde. Beispiele aus Paris zeigen, was aus inkriminierten und nicht integrierten Familien werden kann.

Wir fragen daher, was Sie zu tun gedenken, daß die gefährdeten Kinder einen Status erhalten, der ihnen ermöglicht, angstfrei Kindergärten und Schulen zu besuchen, und menschenwürdig zu leben.

Wir hoffen, daß Sie sich bei Ihrer Antwort nicht darauf zurückziehen, daß der Senat sehr wohl die Meldung aller Kinder verlangen dürfe. Das steht außer Frage. Es geht uns um die politische Wirkung der o. g. Maßnahme.

Als eine weitere Frage schließen wir an, was Sie in Ihrer Tätigkeit im Ausschuß Familie Kinder und Jugend zu tun gedenklen, um weitere Fälle wie Jessika zu verhindern. Wir meinen, daß die Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter in der Kinder und Jugendbildung unbedingt notwendig ist, damit eine intensive Betreuung der Kinder bereits im Kleinstkinderalter gewährleistet ist. So wird erreicht werden, daß Verweiflungstaten verhindert werden.

Auch hier erwarten wir, daß Sie sich mit Ihrer Antwort nicht auf fehlende Finanzen zurückziehen, solange noch Geld für Prestigeprojekte vorhanden ist.

Mit freundlichem Gruß Gottfried Brandstäter

Barbara Garde, Ingrid Schneider, Georg Behrmann

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Antwort ausstehend von Bettina Bliebenich
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