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Bernhard Schulte-Drüggelte
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Frage von Dirk H. •

Frage an Bernhard Schulte-Drüggelte von Dirk H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schulte-Drüggelte

Ich bin alleinerziehender Vater und bin voll Berufstätig in 3 Schichten!
mein Lohn wird mit der Steuerklasse 2 versteuert, dadurch werde ich Steuerlich im Endeffekt genauso behandelt wie ein Alleinstehender in Steuerklasse 1!
Das heißt also, das ein verheiratetes Ehepaar ohne Kinder, Die beide Arbeiten, ein Ehepartner in der Steuerklasse 3 und der andere in 5 oder halt in 4 und 4 sind, Monatlich mehr Geld zur Verfügung haben, als ein Alleinerziehender, der im Endeffekt die gleichen Lebensunterhaltskosten für sich und seine Kinder Tragen muss!
Und sogar noch hohe Mehraufwendungen durch betreuungskosten, Lernhilfen und etc. hat.
Wieso kann man nicht Alleinerziehenden Eltern die Steuerklasse 3 geben. Dies wäre in meinen Augen gerechter wie das, was bisher gehandhabt wird.
MFG
Dirk Helmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Helmer,
die Steuerklassen bestimmen lediglich, wie viel Vorauszahlungen monatlich auf die voraussichtliche Steuerschuld zu zahlen sind. Wie viel Einkommenssteuer jemand letztlich bezahlen muss, hängt also nicht von der Steuerklasse ab. Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt einzig und allein vom jährlichen Gesamteinkommen ab. Sie wird entweder nach der Grundtabelle oder - bei gemeinsam veranlagten Ehegatten - nach der so genannten Splittingtabelle errechnet. Waren die Vorauszahlungen zu hoch, so gibt es eine Rückerstattung, im umgekehrten Fall muss Steuer nachgezahlt werden. Das Ehegattensplitting bei gemeinsam veranlagten Ehegatten beruht dabei auf den Vorgaben unseres Grundgesetzes, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen (Art. 6 Abs. 1 GG).

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schulte-Drüggelte, MdB