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Bernhard Daldrup
SPD
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Frage von Deutscher Familienverband Bernhard W. •

Frage an Bernhard Daldrup von Deutscher Familienverband Bernhard W. bezüglich Familie

Die familienrelevanten Kürzungen der letzten Jahre, von der Abschaffung des Baukindergeldes und der Absenkung der Altersgrenze beim Kindergeld bis hin zur Abschaffung der Kinderzuschläge im öffentlichen Dienst - spülen Jahr für Jahr Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen.
Der Deutsche Familienverband Kreisverband Warendorf fordert, dass diese Mittel gezielt für Familien eingesetzt werden. Was wurde mit diesen Geldern bislang für Familien gemacht und welche weiteren Verbesserungen sind konkret geplant?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wienker,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die Sie namens des Kreisverbandes Warendorf des Deutschen Familienverbandes an mich richten. Ich antworte Ihnen gerne und stehe auch für weitere Nachfragen zur Verfügung.
Wie Sie wissen, kandidiere ich erstmals für den Deutschen Bundestag. Gerne stelle ich Ihnen aber die Bilanz sozialdemokratischer Politik in der Großen Koalition dar.
Zunächst erlauben Sie mir ein offenes Wort zu ihrer Eingangsbemerkung: Die familienpolitischen Leistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen in Deutschland sind erheblich. Es sind Ausgaben. Wenn Veränderungen dieser Leistungen erfolgen, spülen sie zunächst keine „Milliarden in die öffentlichen Kassen“ wie Sie es formulieren, sondern reduzieren die Ausgaben.
Gleichwohl sind diese Ausgaben in den vergangenen Jahren nicht gesunken, sondern in der Summe erheblich gestiegen. Dafür hat sich die SPD in ihrer mittlerweile mehr als 10-jährigen Regierungsverantwortung im Bund in erheblichem Maße eingesetzt.
Für die SPD und für mich persönlich hat die Familienpolitik einen hohen Stellenwert. Ausgangspunkt ist dabei in erster Linie die Lebenssituation der Kinder und der besten Chancen für ihr zukünftiges Leben.
Die Bilanz nach der Sie fragen ist lang, deshalb zähle ich viele Maßnahmen nur zusammenfassend auf:
1. Die Bezugsdauer des Kindergeldes ist zwar – wie Sie feststellen - gesenkt worden, die Höhe des Kindergeldes aber deutlich gestiegen, und zwar von 127,82 € im Jahre 1999 auf 164,-€ ab dem 1.1.2009 für das erste und zweite Kind, auf 170,- € für das dritte und für jedes weitere Kind auf 195,- €.

2. Mit dem Elterngeld fördern wir seit dem 1. Januar 2007 Familien in den ersten 12 bzw. 14 Monaten nach der Geburt eines Kindes. Damit wurde ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst. Es wurde bereits in der letzten Legislaturperiode im SPD-geführten Bundesfamilienministerium nach skandinavischem Vorbild entwickelt und dann in der Großen Koalition umgesetzt. Durch den Sockelbetrag von monatlich 300 Euro, den Höchstbetrag von 1.800 Euro für Gutverdienende, einen Geschwisterbonus für Mehrkindfamilien und die besondere Regelung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener, ist auch für die soziale Ausgewogenheit des neuen Elterngeldes gesorgt. 22 Prozent der Eltern profitieren beispielsweise vom Geringverdienerzuschlag. Die Evaluation des Elterngeldes zeigt, dass das Elterngeld Armut reduziert.

3. Im November 2008 wurde eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Minderjährige Eltern sollen bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die Großeltern unterstützt werden können. Deshalb sind diese Großeltern künftig berechtigt, gegenüber ihren Arbeitgebern Elternzeit zu beanspruchen.

4. Wir haben den Kinderzuschlag weiterentwickelt. Viele erwerbstätige Eltern brauchen diese zusätzliche Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt für die ganze Familie zu sichern. Von der Weiterentwicklung des Kinderzuschlags können seit Oktober 2008 bis zu 250.000 Kinder profitieren, das sind rund 150.000 mehr als bisher. Wir wollen mehr Familien in Deutschland aus der Armut herausholen und ihnen Perspektiven geben. Dafür sind die Verbesserungen beim Kinderzuschlag ein Fortschritt.

5. Mit dem Familienleistungsgesetz, dass wir im Dezember 2008 verabschiedet haben, entlasten wir Familien zukünftig jährlich um mehr als 2 Milliarden Euro. Das Gesetz umfasst eine gestaffelte Kindergelderhöhung um monatlich mindestens 10 Euro pro Kind (s. o.). Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf werden insgesamt um etwas mehr als 200 Euro auf 6.024 Euro jährlich angehoben. Die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht und die Möglichkeit erweitert, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen. Schließlich enthält das Gesetz Regelungen für ein sog. Schulbedarfspaket. Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben, bekommen bis zum Abitur jeweils zu Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro für die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien. Die Union hatte sich zunächst geweigert, das Schulbedarfspaket bis zum Abitur zu bezahlen. Letztendlich konnte sich die SPD aber durchsetzen.

6. Im Zuge des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung haben wir die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich verbessert. Die Regelung, die seit dem 1. Januar 2006 gilt, ist eine gute Regelung für alle Familien. Sie sind die Gewinner, denn sie zahlen jährlich insgesamt rund 500 Millionen Euro weniger Steuern. Alleinerziehende und Paare, bei denen beide erwerbstätig sind, können vom ersten Euro an pro Kind unter 14 Jahren 2/3 der Kinderbetreuungskosten bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Die Absetzbarkeit ab dem ersten Euro war uns wichtig, damit auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener - darunter viele Alleinerziehende - steuerlich entlastet werden.

7. Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist, können anfallende Kindergartenbeiträge für Kinder vom 3. bis zum 6. Lebensjahr ebenfalls vom ersten Euro an zu 2/3 steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.

8. Wir haben das BAföG erhöht. Wir haben zum Wintersemester 2008/2009 die Bedarfssätze um 10 Prozent und die Freibeträge um 8 Prozent erhöht. Der Förderungshöchstsatz steigt damit von derzeit 585 auf 643 Euro. Wir haben durch die Anhebung der Freibeträge den Bezieherkreis deutlich erweitert. Viele junge Menschen haben nun einen BAföG-Anspruch, den sie vorher nicht hatten. Zudem haben wir erstmals einen Betreuungszuschlag für BAföG-Empfänger mit Kindern eingeführt. Diese erhalten für das erste Kind 113 Euro, für jedes weitere Kind je 85 Euro zusätzliches BAföG. Außerdem können künftig mehr Studierende mit Migrationshintergrund gefördert werden.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir in der Familienpolitik aber auch eine neue Richtung eingeschlagen: Weg von einer einseitig nur auf die Erhöhung von Geldtransfers an Familien ausgerichteten Politik, hin zu einem intelligenten Zusammenspiel aus Infrastruktur, Zeit und Geld.

Begonnen worden war dieser Weg bereits in der rot-grünen Koalition mit dem Programm zur Förderung der Ganztagsschulen mit einem Volumen von 4 Mrd. Euro, die in NRW gegen den erbitterten Widerstand der CDU auch im Kreis Warendorf durch die offenen Ganztagsgrundschulen umgesetzt wurde. Erst nach dem Regierungswechsel in NRW hat die CDU auf diesem Gebiet eine Kehrtwende vollzogen.

Dazu sind über die o. a. Maßnahmen hinaus insbesondere der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, die "Allianz für Familie" und die "Lokalen Bündnisse für Familie" wichtige Bausteine, die von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entwickelt und umgesetzt wurden.

Wir haben gegen den anfänglichen Widerstand der Union den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag ab 2013 festgeschrieben. Künftig können sich Mütter und Väter auch in Deutschland darauf verlassen, für ihre Kinder einen Betreuungsplatz zu bekommen. Damit bekommen sie die Garantie, ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stellt der Bund bis zum Jahr 2013 rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wird sich der Bund dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen. Nur so wird es tatsächlich zu dem angestrebten Ausbau durch Kommunen und Länder kommen.

Auch in diesem Bereich erleben wir es, wie die CDU/FDP geführte Landesregierung den Kommunen die Mittel des Bundes vorenthält. Alle drei kommunalen Spitzenverbände in NRW werfen der Landesregierung vor, die für 2009 vorgesehenen Mittel in Höhe von immerhin 21,9 Millionen Euro nicht an die Kommunen weiterzugeben, sondern zur Sanierung des Landeshaushaltes zu verwenden.

Sehr geehrter Herr Wienker,

die Bilanz familienpolitischer Leistungen der SPD in der Bundesregierung umfasst noch weitere Bereiche, die ich aus Platzgründen hier nur noch stichwortartig benennen will, wie z. B. die Verbesserung des Jungendschutzes, die Weiterentwicklung des Zivildienstes zum Lerndienst und auch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten.
Zahlreiche Initiativen zur besseren Gleichstellung von Männern und Frauen (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG) und Fragen des generationsübergreifenden Zusammenlebens (Modellprogramm "Freiwilligendienste aller Generationen") wie auch die Verbesserung der Pflege (Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes) berühren ebenfalls familienpolitische Aufgaben.

Sehr geehrter Herr Wienker,

an der Bilanz sozialdemokratischer Familienpolitik mögen Sie ersehen, dass die Familienpolitik ein zentraler Bestandteil der Gesellschaftspolitik ist, die wir konsequent weiterentwickeln wollen.
Dazu gehört insbesondere:

Ein Aktionsplan gegen Kinderarmut. Zur Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen brauchen wir eine abgestimmte Politik zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Hauptursachen von Armut sind Arbeitslosigkeit oder ein unzureichendes Erwerbseinkommen der Eltern. Neben der materiellen Armut gefährden ungleiche Bildungschancen, gesundheitliche Beeinträchtigungen und soziale Ausgrenzung die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb werden wir einen abgestimmten Aktionsplan gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen umsetzen, in dem wir Maßnahmen aus allen Politikbereichen zu einer integrierten Strategie bündeln. Um in allen Fragen des Betreuungsausbaus zügig voranzukommen, wollen wir eine Nationale Kinderkonferenz einrichten.
Besonders wichtig sind dabei:

Gute Arbeit für die Eltern. Vermittlung in Gute Arbeit und Qualifizierung, ein gesetzlicher Mindestlohn, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Weiterentwicklung von Kinderzuschlag und Wohngeld helfen entscheidend, um Familien vor Armut zu schützen.

Gerechter Kindergrundfreibetrag. Wir werden den Kinderfreibetrag von derzeit 3.864 Euro schon ab dem 1. Januar 2010 um weitere 200 Euro je Kind erhöhen und damit eine verfassungsgemäße Familienbesteuerung garantieren. Wir wollen zudem mittelfristig den Familienleistungsausgleich so umgestalten, dass die Wirkung für alle Familien gleich ist – gleichgültig, ob sie mehr oder weniger Einkommen haben. Um das zu erreichen, streben wir die Umgestaltung der Kinderfreibeträge in einen Kindergrundfreibetrag an, der alle Kinder gleich fördert. Während der Kinderfreibetrag umso stärker wirkt, je höher das Einkommen ist, gewährleistet der Kindergrundfreibetrag für alle die gleiche Entlastung.

Grundsicherung für Kinder. Wir wollen eigenständige, bedarfsgerechte Kinderregelsätze durch eine zielgenauere Bedarfsermittlung verbessern.

Elterngeld und Partnermonate verbessern. Das Elterngeld und die Partnermonate wollen wir so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Arbeitsteilung in der Familie noch mehr als bisher gefördert wird. Wir wollen, dass Mütter und Väter gleichzeitig Elterngeld und Elternzeit in Anspruch nehmen können. Dafür wollen wir die Zahl der Partnermonate von zwei auf vier („12+4-Modell“) erhöhen und den gleichzeitigen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung und Elterngeld von sieben auf sechzehn Monate erweitern.

Gezielte Unterstützung für Alleinerziehende. Elternteile, die ihre Kinder allein erziehen, meistern besondere Belastungen und tragen mit ihren Kindern ein erhöhtes Armutsrisiko. Ihnen wollen wir – neben dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung – mit gezielten Maßnahmen helfen. Hierzu gehört eine spezialisierte Betreuung in den Arbeitsagenturen, die besser als bisher auch mit der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen vernetzt ist. Wir werden Familien mit niedrigem Einkommen dabei unterstützen, personen- und haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Unterhaltsvorschuss. Die Situation von Alleinerziehenden ist seit Jahren prekär. Deshalb werden wir die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss flexibel gestalten und damit die Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern verbessern. Bund, Länder und Kommunen werden Maßnahmen verabreden, damit zukünftig der Vorschuss konsequent von den Unterhaltspflichtigen zurückgefordert wird.

Für unerwartet eintretende Pflegesituationen wollen wir bis zu zehn Tage bezahlte Freistellung einführen. Der Aufbau einer wohnortnahen Infrastruktur für Familien muss bei der Sozialraumplanung entsprechend berücksichtigt werden.

Gleiche Bildungschancen. Jedes Kind muss unabhängig von seiner sozialen Herkunft von Beginn an gefördert werden. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen setzen wir uns für integrative Schulformen und den Ausbau von Ganztagsschulen ein. Und wir wollen Jugendlichen das Recht geben, einen Schulabschluss nachzuholen. Wir stehen für eine gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule. Schüler und Schülerinnen aus einkommensschwachen Familien sollen auf dem Weg zum Abitur ab ihrem Eintritt in die gymnasiale Oberstufe (Schüler BaföG) finanziell unterstützt werden. Wir wollen dem Missbrauch bei den Berufs-Praktika Einhalt gebieten.
Wir wollen die Kindertagsstätten zu Eltern-Kind-Zentren ausbauen. Sie bieten umfassende Hilfe und Beratung für Eltern.

Freiwilliges Engagement fördern. Die Jugendfreiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements und ein Bildungsjahr. Wir werden die Jugendfreiwilligendienste stärken. Mittelfristig wollen wir allen Jugendlichen, die ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren wollen, einen Platz anbieten.

Gesundes Aufwachsen. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen gesund aufwachsen können. Deshalb werden wir Gesundheitsförderung und Prävention zu einer eigenständigen Säule des Gesundheitswesens ausbauen. Mit einem Präventionsgesetz, das die Situation junger Menschen berücksichtigt, werden wir die systematische Vernetzung des lokalen Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe fördern.

Kinder und Jugendliche als „kritische Konsumenten“. Kinder und Jugendliche brauchen als Verbraucher besonderen Schutz – vor gefährlichen Produkten und unseriösen Anbietern. Für eine gesunde Ernährung brauchen sie einwandfreie Lebensmittel, sie brauchen sichere Produkte und eine Anleitung zum „kritischen Konsum“.

Gewalt in Familien brandmarken. „Häusliche Gewalt“ ist weder ein Tabuthema noch „Privatsache“, sondern kriminelles Unrecht. Wir wollen daher eine konsequente Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes.

Sehr geehrter Herr Wienker,
die Antwort an Sie und den Deutschen Familienverband Kreisverband Warendorf ist nun doch etwas ausführlicher geraten als zunächst von mir vorgesehen. Zweifellos stehen die politischen Ziele einer Partei immer unter dem Vorbehalt finanzieller Machbarkeit und politischer Durchsetzbarkeit. Ich hoffe aber, Ihnen deutlich gemacht zu haben, dass die SPD für eine sozial gerechte und moderne Familienpolitik steht, für die ich mir Ihre Unterstützung und Begleitung wünsche.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Daldrup

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