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Bernd Sibler
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Frage von maximilian e. •

Frage an Bernd Sibler von maximilian e. bezüglich Senioren

verehrter h.sibler, wieso werden rentenerhöhungen immer nach dem gleichheitsprinzip erhöht ??
warum erhöhen die " sozialen politiker" nicht nach bedürftigkeit, vorschlag:
bis 800,oo € soll 2 %
von 800,oo€ bis 1.200 € soll 1,5 %
ab 1.200,oo € soll 0.5 %, diese lachen doch nur, bei 2,oo % = 24,oo € !

2 % von 100,oo€ ist bedeutender weniger, als 2 % von 200,oo € u. dieses wird ja immer höher.

die empfänger von 1200,oo € bis 2500,oo € oder noch mehr, sind doch nicht mehr bedürftig ???

bitte um ihre antwort, aber auch die der csu.

mit nettem gruß
maximilian enzensberger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Enzensberger,

vielen Dank für Ihre Anregung zur Rentenerhöhung. Wie Sie wissen, richtet sich der Rentenbezug nach den individuellen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Jeder Arbeitnehmer erwirbt im Laufe seines Arbeitslebens eine Rentenanwartschaft, die sich der Höhe nach an den eigenen Leistungen orientiert. Man kann sagen: Jeder Rentner hat sich seinen persönlichen Rentenanspruch durch seine persönliche und lebenslange Arbeitsleistung verdient. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass die Rentenbezüge unterschiedlich hoch ausfallen.

Weil die Lebenshaltungskosten steigen, müssen selbstverständlich auch die Renten regelmäßig angepasst und gegebenenfalls entsprechend erhöht werden. Aus diesem Grund sind die Renten an die durchschnittlichen Bruttoarbeitslöhne gekoppelt. Dabei gilt der maßgebliche Prozentsatz für alle Renten gleichermaßen. Dass sich eine Rentenerhöhung von zwei Prozent betragsmäßig bei einem Rentenbezug von 1200 € scheinbar unverhältnismäßig höher auswirkt als bei 600 €, ist nicht unsozial, sondern das Ergebnis eines an der Lebensleistung orientierten Rentensystems. Denn auch die steigenden Lebenshaltungskosten wirken sich auf dieselbe Weise nachteilig bei höherem Rentenbezug aus. Bei steigenden Lebenshaltungskosten von zwei Prozent „verliert“ der Rentenberechtigte bei einem Bezug von 1200 € naturgemäß mehr als bei einem Bezug von 600 €.

Würde man bei hohen Rentenbezügen eine Erhöhung geringer ausfallen lassen als bei niedrigen, so würde damit die persönlich erworbene und verdiente Rentenanwartschaft faktisch gekürzt. Das kann nicht im Sinne einer sozialen und gerechten Seniorenpolitik sein.

Ich versichere Ihnen, dass die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auch weiterhin für eine sozial-verantwortungsvolle und ausgewogene Politik stehen wird. Die Bedürftigen werden bei uns immer an erster Stelle stehen. Ich bitte Sie aber auch um Verständnis für ein Rentensystem, das die Arbeitsmühen im Alter stimmig und leistungsgerecht belohnt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Sibler, MdL