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Frage von María Guadalupe Lentner I. •

Frage an Bernhard Richter von María Guadalupe Lentner I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Richter,

für mich ist eine Wahl vor allem eine an Prinzipien gefällte Gewissensentscheidung, ich hoffe Sie verstehen deshalb meine "Gretchenfrage".

Da es hier um eine fundamentale Rechtsfrage, nämlich der Frage nach der Gewichtung des Lebensrechtes geht, ordne ich sie der Kategorie "Demokratie und Bürgerrechte" unter.

Ihre Partei versteht sich offensichtlich auch als eine "Partei für den Lebensschutz".
Auf ihrer Internetseite im Bundesprogramm unter Topthemen „Wertschätzung allen Lebens“ vom 1.7.2013 steht: „Das Recht auf Leben darf niemals anderen Interessen untergeordnet werden: Wir treten für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Schwangerschaftsberatung soll in erster Linie diesem Ziel dienen und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen. Alle Beratungsstellen sollen gleichermaßen gefördert werden.“

Meine Fragen lauten:

1. Wie stehen Sie persönlich zu der Abtreibungsproblematik?

2. Erkennen Sie jedem Menschen in jeder Phase seines Lebens, somit auch Ungeborenen, das Recht auf Leben zu und ist dieses Ihrer Meinung nach höher zu bewerten als das \´Recht auf Selbstbestimmung der Frau\´?

3. Welche Konsequenzen hat Ihre Einstellung dazu auf Ihre Politik und konkrete Fragen wie bei der PID, der Verwendung embryonaler Stammzellen in der Forschung und dem Paragraphen §§ 218a(2) und(3) des Strafgesetzbuches?
Sind Sie für eine Neufassung des Paragraphen? Sehen Sie darin einen Widerspruch zu Artikel 1 des GG " Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."?

4. Im Falle einer positiven Beantwortung der zweiten Frage: Welche Schritte erachten Sie als notwendig, um das Lebensrecht von Ungeborenen zu schützen und Schwangeren in Not zu helfen?

Ich bedanke mich herzlichst im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
María G. Lentner

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Lentner,
ich bedanke mich für Ihr Interesse und ihr umfangreiches Fragenbündel zur ÖDP als Partei für den Lebensschutz und werde Ihre Fragen in der von Ihnen gestellten Reihenfolge beantworten.

1. Wie stehen Sie persönlich zu der Abtreibungsproblematik?
Aufgrund zahlreicher Gespräche mit Frauen, aber auch mit Männern, sehe ich persönlich eine Abtreibung in keinem Fall als eine dauerhafte Lösung von Problemen. Im Gegenteil, Abtreibung wird häufig erst später, manchmal erst viele Jahre später, besonders für Frauen zu einem psychischen, verschiedentlich auch gesundheitlichen Problem. Meine Frau und ich haben vier Kinder und wir sind sehr froh, dass Abtreibung bei uns nie Thema wurde.

2. Erkennen Sie jedem Menschen in jeder Phase seines Lebens, somit auch
Ungeborenen, das Recht auf Leben zu und ist dieses Ihrer Meinung nach
höher zu bewerten als das ´Recht auf Selbstbestimmung der Frau´?
Ja, Ihrer Frage kann ich voll zustimmen, ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen und den Erzeuger, also den Vater des Kindes, durchaus mit in diese Verantwortung herein nehmen.

3. Welche Konsequenzen hat Ihre Einstellung dazu auf Ihre Politik und
konkrete Fragen wie
a) bei der PID,
Wir lehnen die PID ab. Auch ein voraussichtlich behinderter Mensch hat dasselbe Recht auf Leben wie ein unbehinderter. Außerdem entsteht die deutliche Gefahr einer Selektion.
b) der Verwendung embryonaler Stammzellen in
der Forschung
Dieses Verfahren lehnen wir ebenfalls ab.
c) und dem Paragraphen §§ 218a(2) und(3) des
Strafgesetzbuches? Sind Sie für eine Neufassung des Paragraphen? Sehen Sie darin einen
Widerspruch zu Artikel 1 des GG " Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt."?
Ja, wir sind für eine Neufassung des Paragraphen, denn die hohe Zahl an Abtreibungen hat sich leider weder durch den Paragraphen noch durch die Rechtsprechung verändert. Im Gesetzestext heißt es sogar, dass in diesem Falle der Bundestag das Thema erneut aufgreifen und darüber beschließen müsste.

4. Im Falle einer positiven Beantwortung der zweiten Frage: Welche
Schritte erachten Sie als notwendig, um das Lebensrecht von Ungeborenen zu
schützen und Schwangeren in Not zu helfen?
Die Antwort der Frage 3c gehört auch hierher. Ich bin aber zutiefst überzeugt, dass in Wirklichkeit ein großer Anteil der Abtreibungen in Wirklichkeit aus „sozialen Gründen“ erfolgt, denn in der heutigen Situation können sich viele kein zweites oder gar drittes Kind leisten, ohne zu zweit arbeiten gehen zu müssen, da sie sonst auf unserem hohen Lebensniveau schnell „verarmen“. Für eine alleinstehende Mutter oder Vater ist das schon mit einem Kind sehr schwierig. Da greift unser „sozialabgabepflichtiges Brutto-Erziehungsgehalt. Wir sehen die Erziehung von Kindern als Leistung an, die von der Gesellschaft anerkannt und finanziell honoriert werden muss. Sie ist der außerhäuslichen Erwerbsarbeit gleichzustellen auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens in Deutschland. Das variiert leicht von Jahr zu Jahr und liegt heute etwas über 2.600.- €. So fordern wir für das erste Kind die Hälfte, also um die 1300.- €, für das zweite und dritte je ein Viertel, rund 650.- €. Das baut sich graduell ab, je älter die Kinder werden, aber Eltern, vor allem Mütter, erhalten dadurch auch eine brauchbare Rente und werden persönlich kein Fall für das Sozialamt bei Trennung oder im Alter.
Ich hoffe, dass ich durch diese Antwort dazu beitragen konnte, dass Sie guten Gewissens zur Wahl gehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Richter