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Bernd Reinert
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Frage von Birgit I. •

Frage an Bernd Reinert von Birgit I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Reinert,
Zur Volksgesetzgebung gehört das Schlagwort vom „mündigen Bürger“.
Was halten Sie davon, die in § 19 Abs. 2 Volksabstimmungsgesetz enthaltene Vorschrift der Versendung von Stellungnahmen zu streichen und durch eine Vorschrift zur Versendung von Gesetzentwurf oder anderer Vorlage zu ersetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Imroll

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Imroll,

es macht meines Erachtens Sinn, den Gesetzentwurf/die andere Vorlage im Wortlaut mit in das Informationsheft aufzunehmen - wir werden über den § 19 II zu beraten haben.

Ich glaube aber nicht, dass dies die Begründung und Stellungnahmen im Informationsheft ersetzen kann, denn nicht jede(r) kann mit der oft sehr technischen Gesetzessprache klarkommen, was ich an einem Beispiel erläutern möchte: bei dem Volksentscheid, der jetzt das Quorum nicht erreichte, sollte in Art. 50 HV das Wort "Haushaltsangelegenheiten" durch das Wort "Haushaltspläne" ersetzt werden. Kennt wirklich jeder den Unterschied zwischen den beiden Begriffen? Ich glaube nicht, also muss erläutert werden. In der Begründung der Volksinitiative heißt es dazu, dass finanzwirksame Beschlüsse per Volksentscheid ermöglicht werden sollen, was aus meiner Sicht eine unvollständige Information ist, denn es fehlt jeder Hinweis darauf, dass dann an anderer Stelle (welcher?) gespart werden muss, die Steuern oder die Staatsverschuldung erhöht werden müssen und dergleichen. Also sind Begründung und (Gegen-)Stellungnahme unverzichtbar, erst recht, wenn es sich um noch komplexere Fragen handelt als bei diesem Entscheid.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert