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Behiye Uca
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Frage von Caroline M. •

Frage an Behiye Uca von Caroline M. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Uca,

Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet: beinahe jede siebte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben strafrechtlich relevante Sexualdelikte. Wie eine Studie des Bundesfamilienministeriums bereits vor 9 Jahren herausfand, zeigt jedoch nur jede zwanzigste Frau das ihr Angetane an. Entsprechend dem Schutz vor Gewalt, der im Grundgesetz garantiert wird, frage ich Sie, welche Aktivitäten Sie gegen diese weit verbreitete und kaum strafrechtlich geahndete Gewalt unternehmen wollen. In erster Linie interessiert mich dabei folgende Frage:

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen bislang keine schnelle Hilfe. Problematisch sind die viel zu hohen bürokratischen Hürden, wegen denen den Betroffenen zu selten die ihnen zustehenden Mittel bewilligt werden. Wie wollen Sie sich hier für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes einsetzen?

Neben dem Umgang mit Opfern und Tätern sexueller Gewalt interessiert mich auch der Umgang der Politik mit häuslicher Gewalt gegen Frauen, die keine sexuellen, aber emotionale oder körperliche Ausdrucksformen findet. Daher die Frage: Was wollen Sie für den Schutz von Frauen tun, die sich aus der Gewaltsituation befreit haben (getrennt haben), aber weiterhin unter Repressalien leiden, welche die Gewalttäter, ggf. mit gerichtlicher Erlaubnis, über die gemeinsamen Kinder ausüben?

Vielen Dank, mit freundlichem Gruß,

C. Meyer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Meyer,

wie Sie wahrscheinlich wissen, setzt sich die Linke dafür ein, dass ein Rechtsanspruch auf Schutz bei Gewalt gegen Frauen gesetzlich verankert wird. Das hätte insbesondere für die Finanzierung der Frauenhäuser große Vorteile.
Konkret zur Frage Opferentschädigungsgesetz (OEG): Es muss unbedingt neu gefasst werden, wobei die Tatbestandsvoraussetzungen so ausgestaltet werden müssen, dass auch die Opfer von häuslicher Gewalt sowie Stalking-Opfer Leistungen nach dem OEG auch da bekommen können, wo dies bisher nicht möglich ist. In Fällen festgestellten sexualisierten Missbrauchs muss eine Beweislastumkehr stattfinden. Aus unserer Sicht ist das auch ein Weg, die Entschädigungsverfahren zu verkürzen und zu vereinfachen.
> Ihre zweite konkrete Frage ist für mich um einiges schwerer zu beantworten. Ich kann gut nachvollziehen, welche Situationen Sie meinen, und finde dies ebenfalls äußerst belastend für die Betroffenen. Rechtlich ist die Situation aber wahrscheinlich äußerst kompliziert. Ich habe eben die Materialien meiner Partei zu dieser Frage durchsucht, aber keinen Ansatzpunkt gefunden, der mir eine Antwort auf Ihre Frage ermöglichen würde. Vielleicht haben Sie eine Idee? Dann schicken Sie mir eine mail an:behiye-uca@hotmail.de

Mit freundlichen Grüßen
BEHIYE UCA