Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Beate G. •

Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Beate G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Abgeordnete Frau Walter-Rosenheimer,

ich möchte sie fragen, wie zu dem Elternunterhalt stehen und wie sie persönlich abstimmen werden.
Im Koalitionsvertrag wurde wohl folgendes verankert, das auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.
Ich habe nun gehört, dass es dazu bald eine Abstimmung oder Anhörung im Bundestag geben wird und sie für mein Gebiet (ich wohne in Olching) die Abgeordnete von den Grünen sind.
Mich betrifft gerade der Elternunterhalt, da meine Mutter (73 Jahre alt) in Berlin ein Pflegeheim bezogen hat und ich nun vom Sozialamt eine Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsverlangen zugesandt bekommen habe. Ich selbst habe nur ein Gehalt von 1550 Euro netto (40 Stunden pro Woche) bin aber seit 2 Jahren verheiratet. Mein Mann verdient wesentlich mehr und über das Familieneinkommen muss ich Unterhalt zahlen. Ungerecht finde ich hier, dass meine Mutter immer gearbeitet hat (Erzieherin = geringe Rente) für mich und meine Tochter (ich war 14 Jahre Alleinerziehend) nie da war und ich nun Unterhalt zahlen muß. Somit wird die ungerechte Bezahlung der Frauen (geringer Rente) auf mich übertragen. Ich bin schon mit 16 aus dem Haushalt meiner Mutter geflüchtet, habe immer wenn möglich gearbeitet (700 km Umzug mit Kind für Arbeit) und muß nun trotz Arbeit meinen Mann bitten für meine Mutter Unterhalt zu zahlen. Dies schränkt mich total ein. Meine Tochter ist Jahrgang 1990 und schon ausgezogen - also nicht mehr Unterhaltspflichtig. Ist es wirklich Gerecht, das ich als Frau erst mein Kind großziehe und danach Unterhalt für die Eltern zahlen soll (ja mein Vater [geschieden DDR Zeit] kann auch noch kommen) und für meine Rente (Jahrgang 1969) bis 67 arbeiten soll. Für meine eigene zusätzliche Altersversorgung bin ich nun auf das Gehalt meines Mannes angewiesen!

Darum interessiert es mich, wie sie zu dem Elternunterhalt stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Beate G.

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Grunwald,

ich freue mich sehr über Ihre Frage an mich und gebe Ihnen gern die Haltung unserer gesamten grünen Fraktion wieder:

Wir unterstützen den Vorschlag der Koalition, Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Im Fall der Bedürftigkeit sollen Eltern „Hilfe zur Pflege“ beantragen können, ohne befürchten zu müssen, dass der Sozialhilfeträger sich an ihre Angehörigen wendet.
Bereits heute greift eine ähnliche Regelung im Falle der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Es ist zu begrüßen, wenn im Alter in allen Fällen, bei denen das Einkommen von Kindern mit zum Unterhalt der Eltern herangezogen wird, die gleichen Einkommensgrenzen gelten. Durch die neu vorgesehene Höhe von 100.000 € brutto ab der ein Rückgriff erfolgt, wird der Unterhalt für Eltern mit extrem wenigen Ausnahmen entfallen.
Zusätzlich schlagen wir vor, die Fälle, in denen Bedürftigkeit auftritt, deutlich zu reduzieren. Wir wollen die Eigenbeteiligung bei Pflegebedürftigkeit deutlich senken, indem wir den Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt, erhöhen.
Das ist für uns das Hauptziel einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung, für die wir uns einsetzen und die wir die „doppelte Pflegegarantie“ nennen. Zum einen soll der Betrag, den Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen monatlich selbst für die Pflege tragen, künftig festgeschrieben und gedeckelt werden. Zum anderen soll alle weiteren Pflegekosten in Zukunft die Pflegeversicherung übernehmen. Damit wird die finanzielle Vorsorge für die Pflegekosten verlässlich planbar.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Walter-Rosenheimer

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Bündnis 90/Die Grünen