Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von eckhard L. •

Frage an Beate Walter-Rosenheimer von eckhard L. bezüglich Senioren

Hallo,
wie stehen Sie zur aktuellen Doppelverbeitragung der Betriebsrente /Direktversicherung? Würden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit endlich beseitigt wird?

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Leist,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen kritisierte Regelung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2004.
Zu dieser damaligen Neuregelung hat es in den nachfolgenden Jahren verschiedene Klagen gegeben, die bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen sind. In diesen Verfahren haben die Karlsruher Richterinnen und Richter jeweils entschieden, dass die Ausweitung der Beitragspflicht einschließlich der auf die einmalig ausgezahlten Lebensversicherungen bis auf wenige Ausnahmen rechtens ist. Auch das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip sei nicht verletzt worden.
Neben der Bestätigung durch die Gerichte ist aber natürlich die Frage wichtig, ob diese Regeln als „gerechter“ empfunden werden als die bis dahin geltenden Regelungen. Ich und meine Fraktion würden diese Frage auch in der Rückschau grundsätzlich mit einem „Ja“ beantworten. Zum einen, weil die Rechtsänderung im Hinblick auf die Direktversicherungen zu mehr Beitragsgerechtigkeit zwischen älteren und jüngeren Versicherten geführt hat. Aber auch, weil in der gesetzlichen Krankenversicherung der Grundsatz gilt, dass die Beiträge nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhoben werden. Zu dieser Leistungsfähigkeit tragen aber auch die Bezüge bei, die Versicherte neben ihren Renteneinkommen erhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für einmalig ausgezahlte Geldsummen die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen auch über den Monat der Auszahlung hinaus verbessern.

Trotzdem sind die beschlossenen Regelungen nicht komplett befriedigend.

Unbefriedigend sind diese Regelungen auch deshalb, weil Beiträge zur Altersversorgung nach wie vor völlig unterschiedlich behandelt werden. So sind Arbeitgeberbeiträge für die betriebliche Altersversorgung bis zu einer bestimmten Grenze beitragsfrei. Das gleiche gilt für Beiträge, die Arbeitnehmer*innen im Wege der Entgeltumwandlung aus ihrem Bruttoentgelt zahlen. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, die Arbeitnehmer*innen hingegen aus ihrem Nettoeinkommen zahlen, sind hingegen nicht beitragsfrei. Arbeitnehmerbeiträge für eine private Altersversorgung sind hingegen wiederum beitragsfrei.

Das Durcheinander geht weiter in dem Moment, wenn es im Alter zur Auszahlung der angesparten Beiträge kommt. Auch hier werden Rentner*innen völlig unterschiedlich behandelt, je nachdem um welche Einkunftsarten es sich handelt. Auf Einkünfte aus Direktversicherungen müssen in der Regel Beiträge gezahlt werden, auf Erträge aus privater Altersversorgung hingegen müssen keine Beiträge gezahlt werden.

Dass ein solches Durcheinander bei den Betroffenen die Zustimmung zu der Regelung nicht erhöht, ist nachvollziehbar. Hier müssen wir für eine gleichmäßige und damit für die Betroffenen besser nachvollziehbare beitragsrechtliche Behandlung sorgen.
Es gibt Vorschläge, die so genannte Doppelverbeitragung bei der Betriebsrente völlig abzuschaffen. Das unterstützen wir so nicht. Allerdings empfinden viele Versicherte, die ihren Vertrag vor Einführung der kritisierten Regelung abgeschlossen hatten, die bestehende Rechtslage verständlicher Weise als ungerecht. Sie haben sich damals im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden. Deshalb setzen wir uns für eine Vertrauensschutzlösung für vor 2004 geschlossene Verträge ein.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Walter-Rosenheimer MdB

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