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Beate Müller-Gemmeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Vitus G. •

Frage an Beate Müller-Gemmeke von Vitus G. bezüglich Verkehr

Guten Tag Frau Beate Müller-Gemmeke,

ich schreibe Sie an, da Sie meine Abgeordnete aus Reutlingen (per Liste) sind.
Es geht um die Autobahnprivatisierung.

Wie stehen Sie zu dem Thema und was wird von Ihrer Partei zu diesem Thema unternommen?

Ich fordere, dass eine Autobahnprivatisierung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Dazu sollte die folgende Formulierung in den Art. 90 Grundgesetz aufgenommen werden: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen.“

Ich fordere, dass sich die neue Gesellschaft nicht zu überhöhten Zinsen verschulden kann. Dazu bietet sich folgende Grundgesetzformulierung an: „Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.“ Damit würden überhöhte Zinsen auch unter einer möglichen, neoliberalen schwarz-gelben Koalition ausgeschlossen, weil der Bund für mögliche Schulden bürgt und so die Zinsen niedrig hält.

Da Sie eine 100% Antwortquote haben freue ich mich bereits jetzt auf Ihre Antwort und bedanke mich für Ihrem Bemühen hier auf dieser Seite. Dies ist nicht selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen,
Vitus Geiger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Geiger,

vielen Dank für Ihre Frage zur Autobahnprivatisierung und bitte entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst antworte.
Ich habe gemeinsam mit der grünen Bundestagsfraktion in einer Einzelabstimmung gegen diesen Teil der Grundgesetzänderung gestimmt. Denn eine Infrastrukturgesellschaft, die die Bundesautobahnen in die Verantwortung des Bundes überführt, können wir nur dann unterstützen, wenn ganz eindeutig Privatisierungsoptionen dauerhaft ausgeschlossen sind. In letzter Minute wurden zwar diesbezüglich Verbesserungen verhandelt, aber in der Summe reichte uns das nicht aus. Die Privatisierung durch die Hintertür ist damit für uns nicht vom Tisch.
Auch wir wollten einen kompletten Ausschluss von Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Grundgesetz festschreiben. Dazu haben wir auch einen Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht. Zwar sind die mittelbare und unmittelbare Beteiligung an der Gesellschaft und an deren Töchter nun grundgesetzlich ausgeschlossen. Das ist gut und ein echter Fortschritt gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung. Große Netz- und Teilnetz-ÖPPs sind auch ausgeschlossen. Aber die Gesellschaft kann allerdings ÖPP-Verträge abschließen, zwar nicht als Netz, aber als Einzelstrecke. Eine Begrenzung von 100km, wie sie im Begleitgesetz vorgesehen ist, beschränkt zwar die Größe der Einzelverträge, aber nicht die Masse an ÖPPs. Wer massiv ÖPP-Verträge abschließen will, kann das mit der Regelung machen. ÖPPs im Straßenbau sind nicht wirtschaftlich, schwer zu kontrollieren und intransparent. Sie nützen vor allem den privaten Großunternehmen in Form einer stattlichen Rendite, aber nicht den Nutzern der Infrastruktur, die diese Rendite am Ende bezahlen müssen.
Für eine effiziente und ökologische Verkehrspolitik brauchen wir die demokratische Kontrolle über unsere Infrastruktur, keine private Renditejagd. Die öffentlichen Straßen dürfen wir nicht Banken, Versicherungen und Baukonzernen überlassen – weder jetzt, noch in Zukunft. Deshalb haben wir dieser Grundgesetzänderung nicht zugestimmt. Bei der Endabstimmung über alle Grundgesetzänderungen haben wir uns dann enthalten, weil es auch andere Änderungen gab, die wir unterstützt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Müller-Gemmeke

Aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit unserer neuen Webseite, konnten auf abgeordnetenwatch.de zwischen dem 13.07.2017 - 19.07.2017 leider keine Antworten eingestellt werden. Wir möchten Sie bitten, die Umstände zu entschuldigen.

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