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Bärbel Höhn
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Frage von Peter K. •

Frage an Bärbel Höhn von Peter K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Höhn,

sogenannte "Umweltzonen" zwingen viele Autofahrer zu erheblichen Mehrausgaben, weil ihre ansonsten noch guten Fahrzeuge in immer mehr Städten mit Fahrverboten belegt werden. Betroffen sind hierbei vor allem Menschen, die in der Vergangenheit auf besonders sparsame und damals als umweltfreundlich geltende Dieselfahrzeuge gekauft haben. Leidtragende sind auch Menschen, die der Aufforderung von Umweltschützern, das Auto wenig zu benutzen, nachgekommen sind und die deshalb einen alten Wagen mit geringer Laufleistung besitzen. Natürlich sind auch ärmere Menschen, die sich kein neues Auto leisten können, von der Quasi-Enteignung durch sog. "Umweltzonen" betroffen.

Meine Frage lautet nun: Kann die außergewöhnliche Belastung, die die Zwangsanschaffung eines neuen Fahrzeuges zweifelsohne darstellt, von der Steuer abgesetzt werden? Bei wem kann der Bürger den Schaden geltend machen, der ihm durch die vom Gesetzgeber erzwungenen Ausgaben (Neuanschaffung oder Aufrüstung) entsteht?

Danke und mit freundlichen Grüßen

Peter Kanzow, Bonn

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kanzow,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Umweltzonen haben das Ziel, die sehr hohe Feinstaubbelastung in unseren Städten einzudämmen und damit die Gesundheit der Anwohner zu schützen. Denn auch wenn man ihn nicht sieht, Feinstaub macht krank. Längst ist unbestritten, dass Feinstaub die Gesundheit der Menschen belastet. 65.000 Menschen sterben laut EU-Kommission jedes Jahr allein in Deutschland vorzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung.

Der Verkehr ist zwar nicht die Einzige dafür aber eine große Quelle von Feinstäuben. Ganze 27 Prozent der Belastung in den Innenstädten kommen vom städtischen Kfz-Verkehr. Gegen die Spitzenbelastungen aus dem Verkehr gibt es derzeit kein wirksameres Instrument als Fahrbeschränkungen in Umweltzonen. Schon jetzt sind die positiven Folgen der Umweltzonen für die Gesundheit sichtbar.
Jeder hat ein Recht auf saubere Luft, es ist inzwischen einklagbar. Jeder hat ein Recht darauf, dass seine Kinder, Verwandten und Freunde vor Gesundheitsschäden wie Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislaufleiden geschützt werden. Würde man bei Nahrungsmitteln Grenzwerte von Vorgestern akzeptieren, die es wieder besseren Wissens zulassen, dass Nahrung mit hochtoxischen Stoffen belastet ist, wohl kaum!

Der Feinstaub des Verkehrs trägt auch zum Klimawandel bei. Der Ruß aus den Auspuffrohren in Mitteleuropa wird mit Luftströmungen bis in die Arktis getragen, geht dort auf den Gletschern nieder und verhindert die Abstrahlung der Sonnenstrahlen. Die Gletscher schmelzen also umso schneller, je höher die Rußbelastung in der Luft ist. Deshalb sind Umweltzonen, weil sie einen Anreiz für saubere Autos schaffen auch ein wichtiges Mittel zum Klimaschutz.

Die Richtwerte der Umweltzonen werden schrittweise verschärft. Schritt für Schritt wird so der Anreiz für eine beschleunigte und flächendeckende Modernisierung der Fahrzeugflotte erhöht. Der Autofahrer weiß so im Voraus welche Grenzwerte er wann einhalten muss und er kann sich darauf einstellen. Oft reicht auch ein Dieselrußfilter, um die Grenzwerte für die Umweltzone einzuhalten. Der nachträgliche Einbau eines Rußfilters wird steuerlich gefördert und führt zu einer Entlastung bei der Kfz-Steuer.

Wir Grünen fordern schon seit Jahren eine schnelle Nachrüstung von Diesel-PKW und wollen dies auch verstärkt steuerlich fördern. Zudem sind wir Grünen immer für Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen, LKW und Bussen mit Rußpartikelfiltern eingetreten. Noch vor kurzem haben wir mit Blick auf die ab 2010 verschärften Regelungen wieder ein Förderprogramm für die Filternachrüstung bei Nutzfahrzeugen gefordert. Denn Lieferwagen mit roten Plaketten usw. kommen bald in viele Umweltzonen nicht mehr rein.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Höhn