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Barbara Steffens
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Frage von Johannes H. •

Frage an Barbara Steffens von Johannes H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

Frage 1: Wie kann die e-Zigarette gleichzeitig unter das Artzneimittelgesetz UND unter das Nichtraucher- schutzgesetz fallen ?

Die Verwendung der E-Zigarette ist nicht verboten.
Ich bin der Auffassung dass wenn die e-Zigarette ein Artzneimittel ist, ich mein Medikament an jeden Ort einnehmen darf, auch dort wo ein Rauchverbot gilt.

Frage 2 : Können Sie meine Auffassung beipflichten ?

Sie haben mal gesagt das für ein Rauchstop eine Verhaltensänderung nötig ist die mit dem Konsum von e-Zigaretten nicht zu erreichen ist.

Prof.Dr Carl Phillips von Tobacco Harmreduction.org.Institut Uni Alberta Canada, sagt,.Zitat:

Das Umsteigen auf der e-Zigarette liegt so nah beim aufhören dass von einen Gesundheitsstandpunkt es keinen Sinn macht sich über die Unterschiede Gedanken zu machen.

Frage 3 : Können Sie seine wissenschaftliche Meinung teilen ?

Ich möchte Sie bitten auf abgeordnetenwatch.de zu gehen und auf "Wir über uns" zu klicken.
Wenn Sie alles gelesen haben werden Sie wohl zugeben müßen dass eine Belehrung ihrerseits darüber was hier zu geschehen hat, wohl überflüssig ist.
Es heißt einfach: Bürger fragen, Politiker antworten.
Nicht mehr und nicht weniger.
Nachdem Sie nun "nur" geschäftsführende Ministerin sind werden Sie auch wohl Zeit haben alle Fragen zu beantworten, auch die von anderen Fragestellern.
Sie haben auf diesem Portal gesagt,Zitat: Ich ignoriere keine Fragen und die Antworten kommen.
Sie haben damit auf das Privileg fragen nicht zu beantworten verzichtet.
Ich nehme Sie nun beim Wort und bedanke mich schon im voraus,

Mit freunlichen Grüßen

Johannes Harrems

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Harrems,

ich habe auf viele Fragen zur E-Zigarette persönlich geantwortet, auch bereits auf drei Fragen von Ihnen. Leider ist es mir derzeit nicht mehr möglich auf alle Fragen persönlich zu antworten. Ich bitte Sie deshalb, sich mit weiteren Fragen zur E-Zigarette an mein Ministerium zu wenden.

Mit freundlichem Gruß

Barbara Steffens