Portrait von Barbara Lochbihler
Barbara Lochbihler
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Barbara Lochbihler zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andreas M. •

Frage an Barbara Lochbihler von Andreas M. bezüglich Gesundheit

Wie ist Ihre Einstellung zum Rauchverbot in der Gastronomie und die evtl. geplante EU-weite Einführung unter dem Vorwand des Arbeitnehmerschutzes?
Der nun in Bayern geplante Gesetzentwuf zur "Lockerung" zeichnet sich ja nicht durch Liberalität aus, denn Außer einem absoluten Rauchverbot, das nicht durchsetzbar ist, gibt es nichts weniger Liberales als den aktuellen Gesetzesentwurf. Der Betreiber einer Gaststätte mit einem 76qm Gastraum hat keine Wahlmöglichkeit. Das Speiseangebot wird eingeschränkt, egal ob man nun die unklare Regelung mit einfach zubereiteten Speisen wählt oder von getränkegeprägten Gaststätten spricht. Auch das vorgeschobene Argument des Jugendschutzes ist kein Zeichen von Liberalität und Eigenverantwortung. Auch das Verbot von Tanzflächen in den Rauchernebenräumen von Diskotheken ist willkürlich und sinnlos, wenigstens darf man dort essen.
Die einfachste und klarste Regelung ist, eine Kennzeichnungspflicht für Lokale, in denen geraucht werden darf, einzuführen. So kann jeder Gast und Wirt entscheiden, was er bevorzugt.
Mir geht es persönlich nicht darum so sehr, ob ich ihn Gaststätten rauchen kann, sondern darum, ob ich rauchen kann, wenn ich und der Wirt es möchten.
Das Rauchverbot ist ein gutes Beispiel, ob man einen alles überwachenden Staat will oder ob man auf mündige Bürger setzt.

Portrait von Barbara Lochbihler
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meier,

das Bundesverfassungsgericht hat im Sommer 2008 über Nichtraucherschutzgesetze der Länder entschieden. Dabei hat es klargestellt, dass ein striktes Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich zulässig wäre. Dem Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Gäste kann - durch ein Rauchverbot ohne Ausnahmen - Vorrang eingeräumt werden gegenüber den Rechten der Gastwirte und der Raucher. Wenn die Bundesländer jedoch Ausnahmen vorsehen, dann ist die besondere Situation von Kleingastronomie und Diskotheken zu berücksichtigen. Diese dürfen gegenüber anderen GastwirtInnen nicht dauerhaft wirtschaftlich benachteiligt werden. Auf jeden Fall sollten Regelungen transparent und nachprüfbar sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Lochbihler