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Frage von Birgit und Reinhard G. •

Frage an Barbara Hendricks von Birgit und Reinhard G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Hendricks,

welche wohnungspolitische Position beziehen Sie zur Freistellungspraxis bei Sozialwohnungen?

Hier ein Beispiel aus Hamburg, dass stellvertretend für viele bundesdeutsche Städte stehen kann:

In einer Antwort der Hamburger Bürgerschaft (Eingabe 344/15) vom 04.09.2015 wurden Freistellungen im Sozialwohnungsbestand im Stadtteil St. Georg zum 01.01.2015 auf Grundlage von Quellen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (Sozialwohnungsbestand) und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Freistellungen) wie folgt dargestellt:
- SAGA/GWG 132 Wohneinheiten davon 132 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Genossenschaften 299 Wohneinheiten davon 229 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Sonstige Eigentümer 376 Wohneinheiten davon 0 freigestellt

Die Summe des Sozialwohnungsbestands betrug zum 01.01.2015 im Stadtteil St. Georg 807 Wohneinheiten, davon wurden 361 von der Belegungsbindung freigestellt. Dies entspricht einer Freistellungsquote von ca. 45 %.
Austausch-/Ersatzwohnungen wurden laut zuständiger Behörde nicht ermittelt.

Da die Sozialwohnungsquote in St. Georg laut Hamburger StadtteilProfile 2015 bei 13,8 % des Gesamtwohnungsbestands lag, reduzierte sich der Anteil der Sozialwohnungen durch die Freistellung von der Belegungsbindung nochmals um 6,2 % auf einen Anteil von nur noch 7,6 %. Damit wurden Geringverdiener erheblich benachteiligt und aus dem Stadtteil verdrängt, da günstige Wohnungen nicht mehr zur Verfügung standen.

Bei Neubauten wird oftmals davon gesprochen, dass anteilig 1/3 öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen wird. Wenn diese Wohnungen später aber wiederum von der Belegungsbindung freigestellt werden und der Sozialwohnungsbestand dadurch nicht steigt, sondern weiterhin sinkt, halten wir dies für eine Täuschung der Öffentlichkeit und eine Verschleuderung von Kompensationsmitteln des Bundes.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit G. und Reinhard Gerstmeier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gerstmeier-Halgmann,
sehr geehrter Herr Gertsmeier,

für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Ihre Anfrage betrifft meine Tätigkeit als Bundesministerin. Daher möchte ich Sie bitten, sich direkt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu wenden. (Postadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; E-Mail: service@bmub.bund.de)

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.