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Frage von Arnold F. •

Frage an Barbara Hendricks von Arnold F. bezüglich Finanzen

Hallo Frau Dr. Barbara Hendricks.

Der Siegel online berichtet heute das der deutsche Steuerzahler den israelischen Staat U.Boote im Wert von ca 2 Milliarden sogut wie geschenkt hat. (Der Spiegel schreibt: "Nach SPIEGEL-Informationen ist Kanzlerin Angela Merkel den Israelis weit entgegengekommen: Berlin übernimmt nicht nur mit 135 Millionen Euro ein Drittel der Kosten, sondern stundet auch den israelischen Anteil bis 2015.")
Diese U-Bote werden nun umgerüstet zu A-Booten bestückt mit Raketen die einer Reichweite von 1500 KM haben.
Was werden Sie nun unternehmen wo wir Deutsche immer mehr verarmen , unsere Städte und Gemeinden an allem sparen müssen , Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder ja sogar Strassenbeläuchtung.???

Wissen Sie auch das die Lieferung von U-Booten an Israel ganz klar ein Verstoss gegen das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG).?

Im Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes, das 1961 in Kraft trat, verbietet Paragraph 6 unter anderem die Lieferung von Waffen an ein anderes Land, wenn „die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden.“ Die Lieferung von Kriegswaffen in Krisengebiete ist damit untersagt. Und der Nahe Osten ist wohl DAS KRISENGEBIET schlechthin und Israel droht laufend den Iran mit einem Angriffskrieg. Mit Atombomben bestückte Marschflugkörper dienen nur dem Angriff, was sonst?
Ich bitte Sie um eine zeitnahe Antwort.

MfG. Arno Fischer ,Kleve

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Sehr geehrter Herr Fischer,

die Lieferung von U-Booten der sogenannten „Dolphin-Klasse“ geht zurück auf ein Abkommen von Anfang der Neunzigerjahre zwischen der damaligen Bundesregierung und Israel. Damals wurde die Lieferung von drei U-Booten vereinbart. Die ersten beiden Boote wurden 1999, das dritte im Jahr darauf indienstgestellt.
Ein erneutes Abkommen zur Lieferung zweier weiterer U-Boote mit der Option auf ein drittes Gefährt wurde im November 2005 unterzeichnet. Eine Indienststellung dieser U-Boote ist bis heute noch nicht erfolgt, sie befinden sich noch in der Erprobung bzw. im Bau oder sind noch in Planung.

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligte bzw. beteiligt sich in allen Fällen in unterschiedlicher Höhe an den Kosten für die Boote.

Sie fragen des Weiteren nach der Rechtmäßigkeit der U-Boot-Lieferungen an Israel.
Über deutsche Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung nach Maßgabe der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und des „Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“.
Grundsätzlich gilt – das sprechen Sie ganz richtig in Ihrem Schreiben an –, dass deutsche Militärtechnologie nicht in Krisenregionen geliefert werden darf. In den genannten „Politischen Grundsätzen“ heißt es hierzu im Abschnitt III zu Rüstungsexporten an Staaten, die nicht zu der Gruppe der NATO-Länder , der EU-Mitgliedstaaten, oder der NATO-gleichgestellten Länder gehören (hierzu gehört auch Israel):

Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern wird nicht genehmigt in Länder,
• die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht,
• in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.

Allerdings – und dies ist eine sehr wichtige Einschränkung – wird im selben Abschnitt auch festgelegt, dass das staatliche Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen zu berücksichtigen ist. Offensichtlich war und ist es die Einschätzung der Bundesregierung, dass dies im Falle Israels zutrifft. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass dies auch meine Position ist.

Wie Sie wissen, stellt die Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 eine direkte Folge des Völkermordes an den europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland dar. Seit seiner Proklamation sieht sich Israel einer ständigen Bedrohung durch regionale Mächte gegenübergestellt, die Israels Existenzrecht weitestgehend bis heute nicht akzeptieren. Dies gipfelte auch immer wieder in offene kriegerische Auseinandersetzungen, bei denen Israel dazu gezwungen wurde, sich militärisch zu verteidigen. Aus dieser Bedrohung und der geschichtlichen Verbindung Deutschlands mit dem israelischen Volk ergab sich für jede deutsche Regierung ab 1949 eine besondere Verantwortung für den Staat Israel. Dessen Existenzrecht ist für die Bundesrepublik Deutschland in keinster Weise verhandelbar. Wenn die Bundesrepublik zur Sicherung dieses Rechts mittels konventioneller Militärtechnologie beitragen kann, sollte unter Beachtung und weiser Abwägung aller politischen Grundsätze zum Rüstungsexport, dem auch nachgegangen werden.

Ich lege großen Wert darauf, dass ich an dieser Stelle nicht falsch verstanden werde. Grundsätzlich stehe ich jedem Export von Militärtechnologie in Länder außerhalb der NATO bzw. der EU sehr skeptisch gegenüber. Ich bin auch der Ansicht, dass trotz der international gesehen vergleichsweise sehr strengen Export-Richtlinien, die sich Deutschland auferlegt hat, immer noch Handlungsbedarf auf dem Feld der Rüstungskontrolle besteht. Ich denke hierbei zum Beispiel an die Weitergabe von Rüstungsgütern an Dritte. Das Problem der globalen Weiterverbreitung (der sogenannten „Proliferation“) von zum Beispiel Kleinwaffen bedarf auch und gerade eines besonderen Engagements Deutschlands, dessen Rüstungsindustrie zu den weltweit größten Waffenlieferanten gehört. Was Israel betrifft, sprechen wir aber über einen mit keinem anderen Land vergleichbaren Sonderfall, welcher mit anderen Importeuren deutscher Rüstungsgüter nicht gleich zu setzen ist.

Was die Bewaffnung der U-Boote angeht, so kann ich lediglich darauf verweisen, dass es sich bei den Booten der Dolphin-Klasse um konventionelle Jagd-U-Boote handelt, die von Werft aus nicht für den Abschuss nuklear bestückter Flugkörper ausgelegt sind. Auch ich kenne natürlich die verschiedentlich vorgetragenen Bedenken, Israel könnte die Boote als Abschussbasen für nuklear bestückte Flugkörper benutzen; dabei handelt es sich jedoch um reine Spekulationen, die ich nicht kommentieren will und kann. Selbstverständlich kann keine Bundesregierung eine bestimmte theoretisch mögliche waffentechnische Bestückung ausschließen.

Es bringt in der Sache übrigens nichts, zwischen der Finanzierung der U-Bootlieferung und dem Finanzbedarf von Städten und Gemeinden eine Verbindung zu suchen. Und zwar nicht nur deshalb, weil Bundes-, Landes- und Kommunalhaushalte verfassungsrechtlich getrennt und ihre Ausgaben daher nicht austauschbar sind. Es ist vielmehr so, dass jede Gebietskörperschaft im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entscheiden muss, wofür sie das Geld im Sinne der Bürger einsetzt. Ihr Beispiel Kinderbetreuung zeigt, dass hier über Jahre hinweg schlecht geplant und zu wenig ausgegeben wurde. Sollten aber Rechtsansprüche aufgrund einer grundsätzlichen Unterfinanzierung nicht gewährleistet werden können, dann müssten entweder der Finanzausgleich, oder die Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften anders geregelt werden. Jedenfalls trifft nicht zu, dass Deutschland "immer weiter verarme" - es geht uns im Gegenteil vergleichsweise gut!

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks