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Axel Schäfer
SPD
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Frage von Albrecht B. •

Frage an Axel Schäfer von Albrecht B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Bundesregierung hatte sich sowohl beim G7-Gipfel in Schloss Elmau als auch bei der Klimakonferenz in Paris erfolgreich für die beschleunigte Dekarbonisierung der Energiewirtschaft eingesetzt. Es gab in beiden Fällen einstimmige Beschlüsse. Doch national wird insbesondere das EEG seit Jahren so verändert, dass weiter für die traditionelle Energiewirtschaft - mit billigen Zertifikaten ausgestattet - unnötige CO2-Emissionen profitabel sind.

Ihr Parteikollege Herr Gabriel setzt sich maßgeblich dafür ein, daß die Energiewende und die Dekarbonisierung verwässert bzw. vor die Wand gefahren wird.

Sind Sie damit einverstanden und was ist dagegen zu tun?
Vor allem: wie ist das damit verbundene Anwachsen der Unbedeutungslosigkeit der SPD zu verhindern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Behrends,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum EEG. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren war eine Erfolgsgeschichte. Wenn heute über 30 Prozent des Stromverbrauchs von erneuerbaren Energien gedeckt werden, sind die Erneuerbaren längst den Kinderschuhen entwachsen. Es ist meiner Meinung nach angemessen, die Förderregime auf die Etablierung im Markt auszurichten. Mit der Energiewende ist aber wesentlich mehr als nur der Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden. Der Strommarkt und das Stromnetz müssen ebenfalls entsprechend ertüchtigt werden. Das heißt, der Netzausbau, die schrittweise Degression des Anteils der fossilen Energien und der weitere Ausbau der Erneuerbaren müssen in Einklang gebracht werden. Und das haben wir bislang nur zum Teil erreicht.

Wir müssen den Netzausbau vorantreiben, um den im Norden erzeugten Strom in die Industriezentren im Süden abführen zu können. Beim Netzausbau liegen wir weit hinter unseren Zielvorgaben, mit der Folge, dass der Strom aus dem Norden nicht abgeführt werden kann und stattdessen ersatzweise fossile Kraftwerke südlicher eingesetzt werden müssen mit entsprechend hohen Einsatzkosten. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen Energieleitungsausbaugesetz haben wir die Weichen für einen strukturierten Ausbau der Stromnetze gestellt. Es wird aber vermutlich noch zehn Jahre dauern, bis wir unser Stromnetz einem zum großen Teil auf Erneuerbaren Energien basierenden Stromsystem angepasst haben.

Um eine Harmonisierung von Netzausbau, Rückgang des Anteils fossiler Energieträger und Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erreichen, soll der Gesamtausbaukorridor für Erneuerbare-Energien-Anlagen im Jahr 2025 nicht über dem im EEG 2014 festgelegten Ziel liegen (45% Anteil EE am Stromverbrauch in 2025). Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des EEG sieht vor, den Onshore-Windausbau an den Ausbau von Offshore-Windanlagen, der Solarenergie und den anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen anzupassen. Dabei ist auch eine Untergrenze für den Ausbau von Windanlagen an Land in der Diskussion. Da Onshore-Wind als günstigste Erzeugung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gelten, sehen wir den Ausbau dieser Technologie als alleinigen Anpassungsfaktor kritisch. Auch hier ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen.

Wir haben das Ziel, die Vielfalt der Betreiber von Erneuerbarer-Energien-Anlagen bei der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen zu wahren. Neben großen Projektierern sollen weiterhin Stadtwerke und Bürgerenergiegesellschaften eine Chance haben, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Mit dem Ziel, Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen im Bereich Onshore-Wind nicht zu benachteiligen, enthält der EEG-Entwurf Kriterien zur Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Werden diese Kriterien erfüllt, dann können Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an Ausschreibungen teilnehmen. Wir haben Zweifel, ob dieser Weg in der Realität umsetzbar ist. Das sogenannte „Versicherungsmodell“ ist als Alternative weiterhin in der Diskussion. Danach sollen kleinere Bieter mit ggf. nur einem Projekt in einem Pool zusammengefasst werden und durch die Vielzahl der Projekte das Zuschlagrisiko des einzelnen verringert werden.

Letztlich müssen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit ausgewogen berücksichtigt werden, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. Auf dem Weg dorthin sind wir auf die Mitwirkung von jedem angewiesen, vom Bürger und vom Unternehmer, vom Verbraucher und vom Produzenten. Mit dem EEG 2016 wollen wir die Grundlage hierfür weiter ausbauen.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer MdB

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