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Axel Knoerig
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Frage von Carola K. •

Frage an Axel Knoerig von Carola K.

Sehr geehrter Herr Knoerig,

auch ich schließe mich der Frage von Herrn Reinhardt vom 3.5.2016 an, auf die Sie bisher noch nicht geantwortet haben.

Was ist Ihre Motivation gegen ein Verbot von Fracking zu stimmen?

Mit dem leicht nachgebesserten Gesetz, das die Bundesregierung nun vorlegt bin ich nicht zufrieden.

- Das Gesetz tritt erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft, in dieser Zeit können die Förderfirmen noch Anträge zur Erdgas- und Erdölförderung, auch Fracking, nach altem Bergrecht stellen und genehmigen lassen und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
- Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking ist sachlich falsch und irreführend. Fracking bei konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
- Das Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
- Im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, ist nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen, sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.
- Die Länder dürfen über Genehmigungen entscheiden, d.h. zum Beispiel Niedersachsen wird voraussichtlich genehmigen, NRW evtl. nach der nächsten Wahl.
- Die Erdölförderung, auch Fracking in Ölschiefer, ist im Gesetz gar nicht geregelt, das heißt, hier kann weiter nach Bergrecht gefördert werden, das uns so gut wie gar keinen Schutz bietet.

Quelle: https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/17019602

Bitte überdenken Sie Ihre Entscheidung zum Wohle der Natur, des Grundwassers und Mensch erneut.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort hier auf abgeordnetenwatch :-)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klug,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juni 2016.

An 21. Juni 2016 hat der Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung das Fracking-Gesetzespaket genehmigt, nachdem die rot-grüne Landesregierung in Niedersachen ankündigte, auch ohne bundesgesetzliche Änderungen Fracking bei Schiefergas in Niedersachsen anzuwenden.

Mit dem erzielten Kompromiss erhalten wir endlich die so lange eingeforderte Rechtssicherheit für die konventionelle Sandsteingasförderung und Sandsteingas-Fracking, die seit 60 Jahren in Niedersachsen praktiziert wird. Sie bleibt weiterhin mit hohen Umweltauflagen genehmigungsfähig. Das Moratorium von 2012 zwischen Politik und Erdgasfirmen, dass keine neuen Projekte mehr genehmigt werden, ist damit vom Tisch. Bei Schiefergasförderung können dann neue Projekte genehmigt werden. Zuständig ist als Genehmigungsbehörde das Landesbergamt in Verbindung mit der Landeswasserbehörde.

Demgegenüber ist die unkonventionelle Schiefergasförderung und das Schiefergas-Fracking unbefristet verboten. Eine Expertenkommission kann jährlich vier Modellprojekte empfehlen, die wissenschaftsgeleitet in der Praxis geprüft werden.. Letztendlich muss aber die Landesregierung entscheiden, ob die in ihrem Hoheitsgebiet befassten Projekte auch freigegeben werden. Bis Ende 2021 wird der Bundestag überprüfen, ob das Verbot der unkonventionellen Erdgasförderung zu ändern ist. Das ist aus heutiger Sicht aber sehr unwahrscheinlich, zumal die Zahl von wissenschaftlich betreuten Modellvorhaben möglicherweise aufgrund der niedrigen bis gegen Null gehenden Genehmigungsquote zu gering ist, um eine wissenschaftlich fundierte Risiko- und Technikbewertung vorzunehmen.

Etwa Zweidrittel der konventionellen Sandstein-Erdgasförderung kommt ohne Fracs aus. Sollten Probebohrungen oder Fracking beim Landesbergamt beantragt werden, ist der Rechtsrahmen der Genehmigung nun erheblich verschärft worden. In Grundwasser- und Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten sowie Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung ist Fracking grundsätzlich untersagt. Die Bundesländer können darüber hinaus Verbote für Mineral-, Brauereibrunnen und Heilquellen erlassen. Vorranggebiete für die Trinkwassergebiete können von den Ländern als Ausschlussgebiete festgelegt werden.

Jede Form von Fracking bei konventioneller Erdgasförderung wird einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Neu ist, dass die Wasserbehörden künftig ein Vetorecht haben und eine umfassende Bürgerbeteiligung eingeführt wird.

Für die Bergschadenshaftung hat Niedersachsen bereits eine Schlichtungsstelle in Rotenburg. In Zukunft können sich Geschädigte bei Zahlungsunfähigkeit des schadensverursachenden Unternehmens auch an die „Bergschadensausfallkasse e.V.“ wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Neu ist, dass neben Bodenverformungen nun auch Erschütterungen bei der Bergschadenshaftung aufgenommen werden – aber nicht mehr wie früher von den Bergbaubetrieben, sondern von den Landesbergbehörden, die seismografische Messungen erheben und auswerten.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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