Portrait von Axel Knoerig
Axel Knoerig
CDU
100 %
12 / 12 Fragen beantwortet
Frage von Horst W. •

Frage an Axel Knoerig von Horst W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Knörig,

wird nicht durch die Angleichnung der eingetragenden Lebenspartnerschaften mit der Ehe ihr Schutz auf Dauer unterlaufen? Haben nicht die Partei Bündnis 90 die Grünen schon weiterreichende Forderungen und eine Gesetzesvorlage in Arbeit?

Mit freundlichen Grüßen
Horst Weymann

Portrait von Axel Knoerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weymann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Lassen Sie mich zunächst darauf eingehen, wofür die Ehe und damit die Familie in unserer jetzigen Zeit stehen.

In Familien finden die Erziehung, Versorgung, Pflege und Ausbildung von Menschen statt. Gerade der letzte Aspekt gewinnt in einer immer schnelllebiger werdenden Gesellschaft an Bedeutung, da in Familien etwa ebenso Zuverlässigkeit wie Zusammenhalt im Miteinander gelebt und gelernt werden können. Außerdem stellen sie einen wichtigen Rückzugsbereich dar, wo nicht zuletzt durch erfahrene Zuneigung und Anerkennung neue Kräfte gesammelt werden können. Gleichzeitig gibt es heutzutage aber auch die sozialen Sicherungssysteme, die einen zwangsläufigen Zusammenhalt der Familie aus Gründen der sozialen Sicherung so nicht mehr erforderlich machen. Dementsprechend haben sich die Formen familiären Zusammenlebens geändert: Patriarchalische Ehe- und Familienstrukturen wurden durch partnerschaftliche Formen abgelöst.

Vor dem Hintergrund der genannten Leistungen einer Familie ist der in Art. 6 GG garantierte Schutz von Ehe und Familie richtig. Der Verfassungsgeber wollte seinerzeit außerdem seiner Ansicht Ausdruck verleihen, dass besonders die familiäre Erziehung einen großen Beitrag zum Gelingen des staatlichen Gemeinwesens leisten kann und deshalb schützenswert ist. Hinzu kommt die christliche Kultur sowie Tradition Deutschlands, die hierdurch Berücksichtigung finden.

Im März dieses Jahres wurden eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner in der Einkommenssteuer faktisch gleichgestellt; das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich 2013 mit dieser Thematik befassen. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist aber, wie beschrieben, eine besondere, weshalb sie im Gegensatz zu anderen Partnerschaften durch unsere Verfassung geschützt wird.

Ein offizieller Gesetzentwurf zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau liegt seitens der Grünen bislang nicht vor. Allerdings ist heute der Presse zu entnehmen, dass das Bundesjustizministerium (FDP) soeben einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt hat. Demzufolge soll in zahlreichen Gesetzen künftig hinter dem Wort "Ehegatte" der Zusatz "oder Lebenspartner" eingefügt werden.

Sehr geehrter Herr Weymann, ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weitergeholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Axel Knoerig
Axel Knoerig
CDU