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Astrid Hennies
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Frage von Holger D. •

Frage an Astrid Hennies von Holger D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Hennies,

ich wende mich an Sie, weil Sie Abgeordnete meines Wahlkreises sind, und weil Sie für die SPD als Ansprechpartnerin für Bildung angegeben werden.
Auch in Hamburg hat man vor einigen Jahren die gymnasiale Schulzeit um ein Jahr verkürzt und die Kinder dadurch einem erhöhten Druck ausgesetzt. Die Begründung war, dass sie schneller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollten.
Meine Tochter hat jetzt ihre Examensklausuren im Fach Jura geschrieben. Sie wird 5 Monate auf das Ergebnis warten müssen. Erst dann wird sie wissen, ob sie zur mündlichen Prüfung zugelassen wird. (Diese lange Dauer ist seit Jahren der Regelfall.) In dieser Zeit ist sie weiterhin Studentin. Das bedeutet, dass sie keine Vollzeittätigkeit aufnehmen kann, sondern auf Unterstützung durch die Eltern angewiesen ist. Anderseits hat sie alle notwendigen Lehrveranstaltungen absolviert, sonst hätte sie sich ja nicht zum Examen melden können. Die lange Korrekturdauer bedeutet für sie also fünf vergeudete Monate.
Meine Fragen an Sie: Wie passen die Schulzeitverkürzung und die lange Korrekturdauer bei der Examensklausur zusammen? Und welche Möglichkeiten sehen Sie, das Prüfungsamt dazu zu bringen, in Zukunft die Prüfungsergebnisse in angemessener Zeit festzustellen?

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg-Oldenfelde

Holger Dierks

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Sehr geehrter Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Sehr gerne möchte ich Ihnen hierauf einen kurzen Zwischenstand geben, bevor dann eine ausführliche Antwort folgt.

Ich verstehe Ihr Anliegen sehr gut. Auch für mich und meine Kollegen aus der SPD-Bürgerschaftsfraktion sind die langen Korrekturzeiten von Examensklausuren im Fach Jura nicht verständlich.

Da die Zuständigkeit dazu federführend im Bereich Justiz liegt, habe ich Ihr Anliegen innerhalb der Fraktion an den Arbeitskreis Justiz weitergeleitet.

Sobald ich weitere Information habe, werde ich diese an Sie weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hennies

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Sehr geehrter Herr D.,

ich freue mich, Ihnen nun eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage aus dem vergangenen Jahr geben zu können.

Mitte Dezember haben wir in der Hamburgischen Bürgerschaft auf Antrag der rot-grünen Regierungskoalition beschlossen, die Korrekturhonorare für Klausuren in den juristischen Staatsexamina attraktiver zu gestalten und darüber die Korrekturzeiten zu verkürzen. Ab dem 1. April 2019 soll die Vergütung für die Korrektur einer Klausur für das erste Staatsexamen von 15 Euro auf 18 Euro und für das zweite Staatsexamen von 17 auf 20 Euro angehoben werden.

Aktuell finden sich insbesondere für die erste staatliche Pflichtfachprüfung bei vielen Klausuren nicht mehr ausreichend Votantinnen und Votanten, wodurch die Korrekturzeiten häufiger sehr lang sind. Grund ist, dass die derzeitigen Korrekturhonorare zu dem hohen Aufwand und der hohen Verantwortung in keinem angemessenen Verhältnis mehr stehen.

Den vollständigen Antrag finden Sie unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/64813/haushaltsplan_entwurf_2019_2020_einzelplan_2_korrekturhonorare_fuer_klausuren_in_den_juristischen_staatsexamina_attraktiver_gestalten.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hennies

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Sehr geehrter Herr D.,

dem Bürgerschaftlichen Ersuchen vom Dezember 2018, die Vergütung für die Klausur-Korrekturen der staatlichen Pflichtfachprüfungen als Teil des ersten bzw. zweiten juristischen Staatsexamens anzuheben, wurde entsprochen.

Ab dem 1. April 2019 werden für die Korrektur einer Klausur im Rahmen des ersten juristischen Examens 18 Euro und im Rahmen des zweiten juristischen Staatsexamens 20 Euro gezahlt.

Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Drucksache unter: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/66598/buergerschaftliches_ersuchen_vom_13_dezember_2018_haushaltsplan_entwurf_2019_2020_einzelplan_2_korrekturhonorare_fuer_klausuren_in_den_juristischen_st.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hennies

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