Portrait von Astrid Böger
Astrid Böger
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Astrid Böger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Antje B. •

Frage an Astrid Böger von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1.Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.

WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?

Portrait von Astrid Böger
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau B.,

ich habe Ihre Frage an die Pressestelle der Bundesagentur weitergeleitet.
Zuerst einmal das Wichtigste: Es besteht keine Auskunftspflicht für die Befragten. Bei der Befragung handelt es sich statistisch-methodisch um eine Vollerhebung mit freiwilliger Teilnahme. Und die Daten dürfen nur für statistische Zwecke (anonymisiert) verwendet werden.

Ergänzend dazu wurde mir mitgeteilt, dass der Gesetzgeber Interesse hat, nach §281 Abs. 2 SGB für die Arbeitsmarktstatistiken auch den Migrationshintergrund zu erheben. Natürlich ist es für die Öffentlichkeit interessant, welche Leistungen, ob Grundsicherung, Leistungen nach SGB III, Gelder für arbeitsmarktpolitische oder Ausbildungsmaßnahmen an Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund fließen.

Die Bundesagentur hat also die Aufgabe, aus den bei ihnen anfallenden Daten Statistiken zu Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsförderungsleistungen bereit zu stellen (§ 28a des Vierten Buches). Die ausführliche Antwort kann ich Ihnen gern weiterleiten, würde hier vielleicht aber den Rahmen sprengen. Wichtig ist sicherlich zu beachten, das Migration sehr differenziert zu betrachten ist und dass es dazu auch eine Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung (MighEV) gibt.

Da Sie nach meiner persönlichen Meinung fragten denke ich, dass diese Angaben sicherlich nicht notwendig wären, wenn es kein öffentliches Interesse daran gäbe. Wie die aktuellen Diskussionen zeigen, möchten die Bürger aber genau wissen, wohin und an wen Steuergelder, besonders auch in Form von Sozialleistungen, fließen. Und anscheinend wird der Aspekt der Migration dabei vielfach nachgefragt.

M.E. könnte man natürlich auf solche Datenerhebungen verzichten oder wenn, dann eher für qualifizierte Entscheidungen / Empfehlungen hinsichtlich Weiterbildungen, Sprachkursen oder die Einbindung interkultureller Kompetenzen bei den Weitervermittlung in neue Arbeitsverhältnisse nutzen. Muttersprachler aus anderen Ländern könnten z.B. KMUs dabei unterstützen, internationale Handelsbeziehungen aufzubauen oder bei der Einarbeitung / Qualifizierung von ausländischen Fachkräften helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Böger