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Arnold Vaatz
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Frage von Heike R. •

Frage an Arnold Vaatz von Heike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

ich muss zugeben, ich bin massiv gegen die von Frau Merkel auf Deutschland fokussierte "Völkerwanderung" und ihre Willkommenskultur.
Ich glaube, wir schaffen das nicht.
Das sich Frau Merkel von der Stimmung der Bevölkerung unbeeindruckt zeigt, halte ich für zunehmend undemokratisch, sie kommt mir vor wie Honecker.
Ich habe dazu ein paar einfache Fragen.
Wie wird entschieden, ob es sich um WIrtschaftsflüchtinge oder tatsächlich Verfolgte handelt?
Warum geht man nicht gegen die verantwortlichen Beamten vor, die Abschiebungen nicht konsequent überwachen und durchführen???
- Wieso nimmt die UN nicht die vor Ort Versorgung in Vorderasien und Afrika vor???
- Warum kürzt Deutschland nicht die Sozialleistungen für Flüchtlinge um 50% ?
- Warum bekómmen Flüchtlinge nicht nur Sachleistungen, bis sie anerkannt sind?
- Wieso werden junge und wehrfähige Männer aus Syrien hier aufgenommen und versorgt, anstatt dass sie zur Befreiung ihrer Heimat und Familien herangezogen werden, zugleich aber die Bundeswehr dort befreien soll???
Herr Vaatz, ich habe Sorge, dass die engstirnige Politik der Kanzlerin die Rechten bei uns in die Parlamente bringt, sehen Sie dies anders?

Heike Rogall

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rogall,

zu Ihren Fragen:

1. Entschieden wird im Rahmen eines Asylverfahrens nach der Anhörung des Flüchtlings durch die Entscheider des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren wurde zuletzt im Oktober 2015 durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz verändert.

2. Die Abschiebung nicht bleibeberechtigter Flüchtlinge ist Aufgabe der Bundesländer und wird durch die örtlichen Polizeidienststellen umgesetzt. Die unzureichende Umsetzung der Abschiebungen hat viele Gründe und ist nicht den Polizeibeamten als letztes Glied in der Kette anzulasten. Erfahrungsgemäß können etwa 75 Prozent der vollziehbar Ausreisepflichtigen aus verschiedensten Gründen nicht sofort abgeschoben werden, z.B. bei Krankheit, Reiseunfähigkeit, fehlender Passdokumente, bei laufenden Strafverfahren oder bei Krankheit oder noch nicht abgeschlossener Asylverfahren bei Familienangehörigen. Der Freistaat Sachsen treibt zum Beispiel Abschiebungen durch mobile Rückkehrberatungen, einer personellen Aufstockung der zentralen Ausländerbehörde, der Einführung eines Ausreisegewahrsams, der Einrichtung einer Abschiebehafteinrichtung, einer verbesserten EDV-Vernetzung zwischen den Behörden oder durch den Verzicht der Vorwarnung oder des Winterabschiebestopps voran. Das sächsische Konzept zur Effizienzsteigerung von Abschiebungen wird dabei einer steten Kontrolle unterzogen und weiter verbessert. Erste Erfolge sind nachweisbar. Eine Übersicht über die Rückführungen und Abschiebungen Ausreisepflichtiger aus Sachsen finden Sie hier: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/106332

3. Das UN-Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) übernimmt die Versorgung der Flüchtlinge in deren Heimatnähe. Für die Bereitstellung von Nahrung, Unterkünften und elementarer medizinischer Versorgung gibt es keinen festen Etat sondern die Mitgliedsstaaten beteiligen sich freiwillig an diesen Kosten. Aufgrund der Verweigerung an der Kostenbeteiligung oder des Zahlens von symbolischen Almosen einer ganzen Reihe von Staaten der internationalen Gemeinschaft ist das UN-Flüchtlingswerk nicht in der Lage, eine ausreichende Versorgung bzw. ein lebenswürdiges Dasein in den Flüchtlingslagern nahe der Krisengebiete aufrechtzuerhalten. Von 193 Mitgliedern beteiligten sich 2015 nur 33 Staaten. So zahlten die USA 212 Mio. Dollar, Russland nur 300.000, die EU 57 Mio. (GB 43 Mio., Frankreich oder Spanien 1,8 Mio.), im Gegensatz zu den reichen, arabischen Ölstaaten Saudi-Arabien (2,8 Mio.), Katar (2,5 Mio.) oder der Vereinigten Arabischen Emirate (2,2 Mio.).

4. Asylbewerber erhalten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz von den Bundesländern bzw. den Kommunen Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Kleidung und Verpflegung. Zusätzlich bekommen sie im Normalfall 143 Euro Taschengeld im Monat. Eine Kürzung um 50 % ist meiner Einschätzung nach weder mehrheitsfähig noch juristisch haltbar.

5. Die neue Asylgesetzgebung seit Ende vorigen Jahres sieht unter anderem vor, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen möglichst ausschließlich Sachleistungen bekommen. Das Taschengeld soll durch Gutscheine ersetzt werden. Eine Klausel im Gesetz erlaubt aber weiterhin die Barauszahlung. Bei der SPD oder den Grünen ist das Sachleistungsprinzip umstritten, da sie darin eine Bevormundung der Flüchtlinge sehen. Die Umsetzung ist Ländersache und daher von den jeweiligen Mehrheiten abhängig.

6. Das Grundrecht auf Asyl steht prinzipiell erst einmal jedem zu. Die internationalen Einsätze der Bundeswehr haben damit nichts zu tun. Erhalten die von Ihnen genannten jungen Männer kein Bleiberecht in Deutschland, müssen Sie entweder in ihre Heimat oder in sichere Drittstaaten zurück. Der Unterschied besteht darin, dass sich die Berufssoldaten der Bundewehr für solche Einsätze bereit erklärt haben, die Flüchtlinge jedoch freiwillig aus eigener Überzeugung und aus Vaterlandsliebe sich der Verteidigung und Wiederaufbaus ihrer Heimat stellen müssten.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz