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Arnold Vaatz
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Frage von Uwe K. •

Frage an Arnold Vaatz von Uwe K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

könnten Sie mir bitte erklären, warum Sie als MdB den Rechtsbruch Ihrer Parteichefin und unserer Bundekanzlerin in Zusammenhang mit Ihrer Erklärung vom 05. September 2015 hinnehmen und nicht gemeinsam mit Ihren Parteikollegen ein Misstrauensvotum gegen die Kanzlerin anstreben.

Frau Angela Merkel hat mit Ihrer Entscheidung dafür die Verantwortung übernommen, dass mit dem Dublin-Abkommen, einseitig ein europäischer Vertrag ausser Kraft gesetzt wird. Weiterhin hat sie mit dieser Entscheidung dafür gesorgt, dass sowohl unser Grundgesetz Art. 16a, wie auch das Asylgesetz § 18 Abs. 2 außer Kraft gesetzt wurde.

Wie ist dies mit Ihrem Rechtsverständnis vereinbar ?

Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Kunzak

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kunzak,

die Erwägung eines Misstrauensvotums gegen die von mir hoch geschätzte Kanzlerin kommt für mich in keinem Fall in Frage. Dies steht nicht im Widerspruch zu der unterschiedlichen Auffassung, die ich im Bereich der Asylpolitik habe. Diese ist auch mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Deshalb habe ich auf dem Bundesparteitag der CDU gegen die aus meiner Sicht unzureichenden Mainzer Erklärung gestimmt, mich bei der Aussprache zur Rede der Parteivorsitzenden öffentlich kritisch geäußert und den Initiativantrag zur Zurückweisung nicht asylberechtigter Personen an der deutschen Grenze mit gestellt. Jedoch wurde ich deutlich überstimmt, was ich als Demokrat akzeptieren muss.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz