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Armin Laschet
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Frage von Christine W. •

Frage an Armin Laschet von Christine W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Laschet,

als ich im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung vor etwa einem Jahr, der ich als Juristin als Zeugin beiwohnte, die vor Ort befindlichen Beamten auf die gesetzlichen Grundlagen aufmerksam machte, wurde ich von einem der Beamten mit der Bemerkung bedacht, dass das, was ich sage, ohnehin nicht zu beachten sei, da "das bei mir genetisch bedingt sei". Diese abwertende Bemerkung, welche zur NS-Zeit u.a. Rechtfertigung dafür war sogenanntes "unwertes Leben" in die Gaskammern zu schicken, basierte wohl auch auf dem Umstand, dass ich einige Zeit zuvor bereits bei Gericht (Bezeichnung des Gerichts und Az. können mitgeteilt werden) Zeugin davon wurde, wie sich eine Beamtin desselben Polizeipräsidiums strikt gegen die richterlichen Hinweise zur Gesetzeslage stellte und relativ zweifellos auf ihrem eigenen Gutdünken beharren wollte.
Natürlich wandte ich mich wegen der oben genannten rassistischen Beleidigung auch an die personell verantwortlichen Stellen und erhielt vom LKA(Az.: ZA2-13.05.01-2034/16) die Angabe, dass sich das Polizeipräsidium Recklinghausen um die weiteren Maßnahmen kümmern werde. Eine Nachricht erhielt ich nicht.
Vielmehr musste ich leider der heutigen Zeitung (WAZ- Lokalteil Vest) entnehmen, dass es gut ein halbes Jahr später erneut zu massiven rassistischen Beschimpfungen durch Polizisten in Recklinghausen, diesmal gegenüber dunkelhäutigen Personen gekommen ist, die wiederum gesetzlich ungeahndet bleiben sollen.
Meine Frage an Sie ist daher, ob auch Sie sich hinter rassistische Beschimpfungen und die Ankündigung gesetzliche Vorgaben nicht beachten zu wollen, solange sie "nicht gefallen" der betreffenden Beamten stellen wollen oder ob Sie hier einschreiten wollen? Vor allem würde mich interessieren welches Verhalten Sie künftig von Bürgern erwarten, wenn immer wieder deutlich gemacht wird, dass gesetzliche Ahnundungsvorgaben bei polizeilichem Fehlverhalten versagen, die Betroffenen also gesetzlich hilflos gestellt werden?

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