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Antje Tillmann
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Frage von Kristina P. •

Frage an Antje Tillmann von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Wolff,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach deutschem Recht kommen bei der vorsätzlichen Tötung von Menschen die Straftatbestände des Totschlags nach § 212 des Strafgesetzbuches (StGB) oder des Mordes nach § 211 StGB in Betracht. Dies gilt unabhängig vom Geschlecht des Opfers. Im Einzelfall kann als Mordmerkmal ein sonstiger niedriger Beweggrund vorliegen, das heißt, dass die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung besonders verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen.

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein wichtiges Anliegen unserer Politik. Dieser Gewalt wird in Deutschland auf allen staatlichen Ebenen und durch ein umfangreiches Hilfe- und Unterstützungssystem entschieden begegnet.

Unabhängig davon ist es schwer zu ertragen, dass in Deutschland nahezu jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird. Der Gedanke, dass mehr als 110.000 Frauen zuhause nicht sicher sind, macht mich betroffen.

*Aktionsprogramm wird ausgebaut*

Gewalt gegen Frauen muss deshalb konsequent bekämpft werden. Deshalb unterstützen wir die Frauenhäuser in Deutschland. Wir haben ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder initiiert und dafür im Bundeshaushalt 2019 zusätzlich 15 Millionen Euro eingestellt. Insgesamt sind bis 2023 120 Millionen Euro für Investitionen in eine bessere Struktur der Frauenhäuser vorgesehen.

*Runder Tisch erarbeitet Lösungsstrategien *

Hinzu kommt, dass die Vernetzung zwischen den Frauenhäusern verbessert werden muss. Der ‚Runde Tisch‘ der Bundesministerin muss zügig Ergebnisse bringen. Ziel muss es sein, dass vor Ort genügend Plätze zur Verfügung stehen. Finanzielle Nöte dürfen nicht als Argument vorgeschoben werden. Bund, Länder und Kommunen sind gefragt.

Wir ermöglichen mit dem aktuellen Haushalt zudem die Errichtung eines digitalen Netzwerks für die Vermittlung von Frauenhausplätzen. Damit wird es zukünftig wesentlich einfacher sein, für akut von Gewalt betroffene Frauen kurzfristig einen Platz in einem Frauenhaus zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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