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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Christian w. •

Frage an Antje Tillmann von Christian w. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

Zum Thema Frauen wollte ich eine Frage stellen:

ich als Mann empfinde Frauen als gleichberechtigte Menschen wie es auch unser Grundgesetz bekundet.
Doch scheint mir das den Frauen die in der Silvesternacht in die Massenvergewaltigungen gerieten leider keinerlei Wertschätzung entgegen gebracht worden ist.

Daher schlage ich vor, um an die Opfer dieser schlimmen Verbrechen zu erinnern und daran das soetwas in unserem Land niemals mehr vorkommen darf, sollten wir Mahnmahle erichten lassen in Hamburg auf der Reeperbahn und am Kölner Bahnhof!

Ich meine das sind wir den Opfern schuldig! Denn Frauen haben ebenfalls ein Recht auf Körperliche Unversehrtheit, leider hat sich unsere Regierung darum nicht sonderlich bemüht, das ganze Thema sogar heruntergespielt und einzig Interesse für die Täter bekundet, von denen viele damals noch nichteinmal verurteilt wurden.

Ich bin verheiratet und Vater zweier Kinder und möchte gern in einem Land leben indem Menschen ohne Gefahr Silvester verbringen können, leider war dies in Deutschland nicht der Fall.

Wie ist Ihre Meinung dazu?

Ich würde mich freuen wenn Sie das Thema Mahnmahl für Hamburg und Köln einmal im Bundestag ansprechen könnten vielen Dank :)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

die massive sexuelle Gewalt gegen Frauen in Köln war widerwärtig und darf sich nicht wiederholen.
Ihrer Aussage, dass sich die Bundesregierung nicht sonderlich um das Recht auf Körperliche Unversehrtheit bemüht, das Thema heruntergespielt und einzig Interesse für die Täter bekundet hat, kann ich nicht zustimmen.
Die Bundesregierung und auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sehr deutlich klargestellt, dass sich sexuelle Belästigung und körperliche Gewalt gegen Frauen – unabhängig, von wem sie verübt werden - durch nichts entschuldigen lassen und mit der Würde und Achtung von Frauen in keinem Fall vereinbar sind. Das gilt für jede und jeden, der bei uns lebt.
Die Frauenrechte und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sind zentraler Bestandteil unseres Rechtssystems und unserer Gesellschaftsordnung. Diese Rechte sind nicht verhandelbar oder kulturbedingt zu relativieren.
Zudem haben wir in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche wichtige Sicherheitsgesetze beschlossen, weitere Maßnahmen sind vorgesehen.
So haben wir uns erfolgreich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts eingesetzt, mit der Frauen besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Opfer von sexueller Gewalt werden künftig nach einem Übergriff nicht mehr belegen müssen, dass sie sich hinreichend gewehrt haben. Außerdem wird unter Strafe gestellt, wenn der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt. Ebenso werden auf Druck der Union jetzt auch das sogenannte Grapschen sowie Angriffe aus Gruppen heraus bestraft. Mit einem ausdrücklichen Verbot der sexuellen Belästigung wird außerdem unmissverständlich klargestellt, dass das Recht auf körperliche und sexuelle Integrität gilt.
Zusätzlich muss ein Ausländer, der in Deutschland schwere Straftaten begeht, unser Land verlassen. Nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und anderen Städten haben CDU und CSU für eine Verschärfung des Ausweisungsrechts gesorgt. Wir werden diese Verschärfung künftig auf Fälle schweren Sozialleistungsbetrugs und auf schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ausweiten.
Zudem können ausreisepflichtige Gefährder zur Sicherung der Abschiebung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Ausreisepflichtige, die über ihre Identität täuschen oder die die vorgeschriebene Mitwirkung verweigern, unterliegen einer Residenzpflicht (verschärfte Wohnsitzauflage).
Zur Beseitigung von Abschiebehindernissen werden wir die Voraussetzungen von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam absenken und ihre Anwendung praktikabler machen.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB

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