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Antje Tillmann
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Frage von Frank S. •

Frage an Antje Tillmann von Frank S. bezüglich Finanzen

Hallo,
bin verheiratet mit Kind ,wir haben Juli 2015 mit der Firma Scanhaus ein Einfamileinhaus gebaut und stehen somit noch voll in der Finanzierung.
Jetzt ist das Baukindergeld verabschiedet worden wovon wir nicht profitieren können,da ja rückwirkend ab 01.01.2018 es gezahlt wird.
Meine Frage, Wo werde ich und meine Frau mit Kind entlastet ?
man fühlt sich wie ein Mensch zweiter Klasse,gerecht wäre wenn wir das Baukindergeld noch für 7 Jahre erhalten würden.
Mit freundlichen Gruß

F. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Stichtagsregelungen sind nie ideal und führen zumeist dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger benachteiligt fühlen. Allerdings wäre eine rückwirkende Förderung allein aus finanzieller Sicht nicht machbar gewesen. Bereits jetzt ist es eine Milliardenbelastung für den Bundeshaushalt. 2019 sind hierfür allein 570 Mio. € vorgesehen. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass eine rückwirkende Förderung über den Stichtag 01.01.2018 leider nicht möglich ist.

Das Baukindergeld ist eine zentrale Maßnahme der Wohnrauminitiative. Es geht dabei dementsprechend nicht nur darum, die individuelle Finanzierungsbelastung von Familien zu senken und dadurch den ersten Schritt ins Wohneigentum zu ermöglichen, sondern es soll auch Neubau-Impulse setzen.

Aber auch in anderen Bereichen entlasten wir Familien enorm. So erhöhen wir 2019 das Kindergeld um 10 € und 2021 um weitere 15 €. Entsprechend erhöhen wir auch den Kinderfreibetrag. Zusammen mit der Steuersenkung mit der Erhöhung des Grundfreibetrags entlasten wir vor allem Familien und Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen um fast 10 Mrd. € im Jahr.

Über die gesamte Legislaturperiode betrachtet werden wir Familien kumuliert um rund 50 Mrd. € entlasten.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

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