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Antje Kapek
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Frage von Ines E. •

Frage an Antje Kapek von Ines E. bezüglich Innere Sicherheit

"Meine Angst, meine Sorge um meinen geliebten Hund werde ich nie vergessen." https://thorstenschatz.de/2013/02/09/wer-seinen-hund-liebt-leint-ihn-an/
U.a. CDU-Politiker als Hundehalter befördern Hundehaltung in Städten. https://thorstenschatz.de/tag/hund/

1. Das geplante Hundegesetz sieht keine hundefreien Naherholungszonen für Bürger vor, es entbindet Hundehalter von der Leinenpflicht, sobald Hunde als nicht auffällig gelten, es verweigert Kennzeichnung von Hunden, die Meldung von Vorfällen erst ermöglichen würde.
2. Ordnungsämter kontrollieren Falschparker, nicht die Einhaltung der Leinenpflicht, auch nicht in Naherholungsgebieten, obwohl sie dazu verpflichtet sind.

Wie ist das möglich? Könnten Sie einen Untersuchungsausschuss initiieren?

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verletzungen-durch-hunde-die-meisten-hundebisse-in-berlin-stammen-von-mischlingen-und-schaeferhunden-1178978. Männer, Frauen, Kinder werden von Hunden angetanzt, angekläfft, angesprungen, gelegentlich gebissen, getötet. http://web.de/magazine/panorama/18-monate-alter-junge-stirbt-hundeangriff-elsass-31540276, sogar Polizisten bezeugten Angst.

Hundehaltung ist Hobby. Gärtner pachten Grundstücke, Angler, Schießwütige ... werden Mitglieder von Vereinen, Hundehalter erhielten Hundeauslaufgebiete im öffentlichen Raum zugesprochen, aber sie benutzen die ganze Stadt als Hundeauslaufgebiet. Sie gönnen Familien keine hundefreien Erholungsgebiete.

Hundehaltung verletzt Tierschutz, Hunde sind überzüchtete Wildtiere, sie werden als Mensch- und Freundersatz missbraucht. Hunde überrannten spielende Kinder, ein Mann wurde von hinten in die Wade gezwickt, der Pinscher verschwand im Gebüsch,... Radfahrer stürzten infolge sich ausspulender Leinen... wenn sich Hunde Hunde nähern, werden sie oft angeleint. Hunde bissen auch Hunde. Hunde gelten als potentielle Waffe, "Vorsicht vor dem Hund", niemand darf Springmesser bei sich tragen. Niemand könnte sich wehren.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Eck,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ich stimme Ihnen zu, dass der Gesetzentwurf des Senats unzureichend ist. Aus diesem Grund haben wir Grüne einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der auf einen Interessensausgleich zwischen HundehalterInnen und Nicht-HundehalterInnen abzielt. Den Gesetzentwurffinden Sie unter: http://gruenlink.de/17b9 Zudem haben wir umfangreiche Änderungsanträge zum Hundegesetzentwurf des Senats gestellt.

Allgemein liegt das Problem bei verhaltensauffäligen Hunden meist am anderen Ende der Leine, weshalb, unserer Meinung nach, genau da ansetzt werden sollte. In unserem Gesetzentwurfsetzen setzten wir auf eine verpflichtendetheoretische Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter. Damit wollen wir auch die Hürde für unüberlegte Hundekäufe höher setzen, indem sich Bürgerinnen und Bürger mehr mit den Verhaltensweisen eines Hundes, dem Wesen und der gültigen Rechtslage auseinandersetzen. Ein freiwilliger Sachkundetest, so wie ihn der Senat in seinem Gesetzentwurf vorsieht, ist nicht kontrollierbar. In unserem Vorschlag hingegen ist es durch den Hundeführerschein und ein Datenregister möglich, die Einhaltung des Hundegesetzes jederzeit vor Ort zu kontrollieren. Dafür müssen die zuständigen Ordnungsbehörden nur mit den notwenigen Lesegeräten ausgestattetwerden.

Mit dem bevorstehenden Ende der Legislaturperiode und der Sommerpause im reguläreren parlamentarischen Betrieb ist die Initiierung eines Untersuchungsausschusses allerdings nicht mehr umsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Antje Kapek

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