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Ansgar Heveling
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Frage von Karl K. •

Frage an Ansgar Heveling von Karl K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heveling,

ich hoffe, Sie sind der richtige Ansprechpartner:

zum 31.12.2016 wurde der §80 StGB “still und heimlich” gestrichen.

1. Frage: In welcher Sitzung wurde diese beschlossen und wer nahm daran teil?

2. Frage: Warum nimmt man aus einem nationalen Gesetz, dem StGB, diesen §80 heraus und verschiebt ihn in das Völkerstrafgesetzbuch, anstatt ihn einfach zu erweitern (Stichwort Aggression)?

Es war doch unnötig, weil es noch nie zu einer Anklage kam. Deshalb die

3. Frage: Warum wurden gegen die Verantwortlichen für den völkerrechtswidrigen Überfall auf das ehemalige Jugoslawien niemals Anklage erhoben?

https://www.youtube.com/watch?v=EWSbvaucEVM

4. Frage: Sind Gerhard Schröder und Joschka Fischer Kriegsverbrecher?

Was deutlich auffällt: Ich konnte bis heute in keinem einzigen öffentlich-rechtlichen Medium diese hochbrisante Meldung entdecken, auch im Hinblick auf die momentane aggressive “Mobilmachung” der NATO in Polen, Estland und Litauen unter dem Oberkommando der USA (Operation Atlantic Resolve).

3. Frage: Was ist Ihre Meinung zu dieser Ausblendung in Mainstream-Medien?

Mit freundlichen Grüßen

Karl Kern

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kern,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich heute gerne antworten möchte.

Der § 80 StGB wurde inhaltlich nicht abgeschafft, sondern in einen eigenen Straftatbestand „Verbrechen der Aggression“ ins Völkerstrafgesetzbuch überführt, dies entspricht einer genaueren systematischen Zuordnung.
Ebenfalls sind materiell keine wesentlichen Änderungen, sondern lediglich sprachliche Anpassungen an die Regeln des Völkerstrafrechts durchgeführt worden. Auch der § 80a wurde an den neuen Standort der Bezugsvorschrift angepasst.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling

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