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Annette Watermann-Krass
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Frage von Frank S. •

Frage an Annette Watermann-Krass von Frank S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Watermann-Krass,

Ihre Genossen in Bayern haben gegenüber dem dortigen Richterverein erklärt, die dortige Richterbesoldung sein verfassungswidrig weil zu niedrig. Quelle: http://www.bayrv.de/Portals/0/Grafiken/Positionen/2013/Wahl_2013_Antwort_SPD.pdf
Tatsächlich ist sie aber um ca. 200 - 300 € höher als die in NRW! Sie wollen trotzdem den Richtern und Beamten zwei weitere Nullrunden zumuten. Fragen:
1. Halten Sie die Einschätzung Ihre SPD-Parteifreunde für richtg?
Wenn ja, hätte das zwangsläufig zur Folge, dass die Altmentaion in NRW ebenfalls im verfassungswidrig ist, da es nur ein Grundgesetz und damit eine amtsangemessene Alimentation geben kann.
2. Werden Sie persönlich dem Gesetz zur Nullrunde zustimmen, obwohl es vielfältige gewichtige Anzeichen für seine Verfassungwidrigkeit gibt?
3. Warum wurde dem Vorschlag der CDU-Fraktion nicht gefolgt, eine erneute Anhörung zu der runderneuerten Begründung des Finanzministers anzuberaumen? 4.Insbesondere die beiden anerkannten Rechtsprofessoren hätten viel zur Versachlichung der Debatte beitragen können. Sind sie daran wirklich ehrlich interessiert?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwanbeck

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwanbeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass es etwas gedauert hat, bis ich Ihnen antworten konnte.

Zu Ihren Fragen:
1. Die Alimentation der Beamten ist Ländersache und damit auch nicht zwangsläufig bundesweit einheitlich. Die Verfassung gibt eine amtsangemessene Alimentation der Beamten vor - diese ist aber von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. Zu Fragen der Beamtenbesoldung in Bayern fehlen mir leider die notwendigen landesspezifischen Informationen.
2. Ich habe dem Gesetz im Landtag zugestimmt.
3. Die Begründung des Finanzministers wurde nicht runderneuert sondern ist an einzelnen Stellen vertieft und konkretisiert worden. An den der Entscheidung zu Grunde liegenden Tatsachen hat sich nichts geändert. Daher habe ich auch das rein politische Manöver der CDU, eine neue Anhörung anzuberaumen, abgelehnt.
4. Die unterschiedlichen Gutachter*innen wurden im Landtag angehört und die geäußerte Kritik sorgfältig abgewägt. Die Debatte ist aus meiner Sicht von den meisten Beteiligten sowohl auf Seiten der Beamtenschaft wie auch der Politik sachlich geführt worden. Fälle von unangemessenem und unsachlichem Umgang sind bedauerlich aber bei schwierigen politischen Entscheidungen wohl leider unvermeidbar.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Watermann-Krass