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Annalena Baerbock
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Frage von Roswitha G. •

Frage an Annalena Baerbock von Roswitha G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Baerbock,

warum sperren sich Die Grünen so gegen die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen, Betriebsrenten? Bei der betrieblichen Riester-Rente wurde sie abgeschafft, warum nicht bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Was ist das für eine Logik? Die betriebliche Altersvorsorge wird damit zur Farce, wenn Betriebsrentner annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse abführen müssen.

Von: R. G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bereits seit 1983 sind auf Renten und Versorgungsbezüge Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Bis zur Gesundheitsreform 2004 wurden jedoch Versorgungsbezüge je nach Auszahlung unterschiedlich behandelt. Wurden sie regelmäßig ausgezahlt, mussten sie verbeitragt werden. Wurden sie einmalig, wie zum Beispiel in Form einer Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, ausgezahlt, mussten keine Beiträge bezahlt werden. Diese allein durch den Auszahlungsmodus bestimmte Ungleichbehandlung wurde 2004 beendet. Seitdem sind alle Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig. In der Ansparphase gibt es jedoch nach wie vor eine Ungleichbehandlung: Wenn der Arbeitnehmer die Prämien aus seinem Nettoeinkommen bedient, werden sie voll verbeitragt und sind nicht wie im Falle der Zahlung aus dem Bruttolohn bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei.

Diese Regelung ist seit 2004 rechtmäßig. Das Problem kann, wir sind hier der gleichen Auffassung wie Sie, nur politisch gelöst werden. Es gibt Vorschläge, die so genannte Doppelverbeitragung bei der Betriebsrente völlig abzuschaffen. Das unterstützen wir so nicht. Viele Versicherte, die ihren Vertrag vor Einführung der kritisierten Regelung abgeschlossen hatten, empfinden die bestehende Rechtslage allerdings verständlicher Weise als ungerecht. Sie haben sich damals im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden. Deshalb werden wir uns für eine Lösung für vor 2004 geschlossene Verträge einsetzen. Dazu sind wir in der Fraktion aktuell in einem Diskussionsprozess.

Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock

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