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Annabell Krämer
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Frage von Anja K. •

Frage an Annabell Krämer von Anja K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Regierung? Gewerkschaft? Pflegeberufekammer?

Es wäre schön, wenn sich mal jemand , der sich genau in der Materie auskennt, eine Aufstellung machen würde. Wer hat welche Zuständigkeit und welche Kompetenz. Und wie passt die Kammer dazwischen und welche Macht hat sie wirklich?
Wenn es geht: So, dass man es versteht ohne politisch - Jura
Es heißt: Die Pflege hat wird jetzt mit an den Tisch geholt - an welche Tische? Und wenn man an diesem Tisch sitzt, dann ist es im Moment ja so, dass man lediglich beraten darf. Und WENN die Bundespflegekammer tatsächlich kommen sollte und wenn sie dann (wovon ich noch nicht ganz überzeugt bin) eine WIRKLICHE Stimme, ein Stimmrecht hat, welches Gewicht hat diese Stimme dann? Da sitzen dann doch wohl auch weiter die mit, die den Karren vor die Wand gefahren haben...
Wo fängt die tatsächliche Selbstbestimmung an? Und wo hört sie auf?
Durch welche Abstimmung muss das, was die Kammervertreter für die Berufsgruppe "beschließen "?
Wer kontrolliert oder übernimmt die Verantwortung, wenn der Personalbemessungsschlüssel Folgen hat, für andere Berufsgruppen in der Klinik/Einrichtung? "Pflegekraft eingestellt, Servicekraft entlassen = Pflegekraft macht den Service mit"?
Ich MÖCHTE ja verstehen, aber das kann man eben nur, wenn man mal den Durchblick hat.
Eine einfache Aufstellung, dass wäre schön.
Vielen Dank

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Antwort von
FDP

„Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihr Anschreiben auf „abgeordnetenwatch.de“ vom 03.05.2019!

Die Entscheidung zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein wurde in der vergangenen Legislaturperiode von der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW getroffen. Die FDP-Landtagsfraktion sprach sich damals aus gutem Grund dagegen aus. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen hat unser heutiger Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen es zur Bedingung für das Zustandekommen der Jamaika-Koalition erklärt, den Mitte 2017 bereits weit vorangeschrittenen Errichtungsprozess der Kammer nicht mehr in Frage zu stellen. Mit Errichtung der Pflegekammer im April 2018 wurde die Kammer nunmehr etabliert, wodurch es den Mitgliedern der Pflegeberufe obliegt, die Kammer in ihrem Sinne zu gestalten und ggf. sinnvoll weiterzuentwickeln.

Die Schleswig-Holsteinische Pflegekammer soll nach ihrer eigenen Satzung den Pflegekräften im Land dienen. Dabei soll sie sich für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen einsetzen, welche hoffentlich zu einer flächendeckende Verbesserung der Pflegesituation im Land führen wird. Damit dient Sie als Interessenvertreter der Pflegekräfte im Verhältnis zur Landes-, als auch zur Bundespolitik und trägt somit die Stimme der Pflegerinnen- und Pfleger in die politische Diskussion. Sie sitzt somit am „Ti

Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich nunmehr in der Rolle des Partners für die Mitglieder der Kammer. Wir wollen mit unserer Politik die zukünftigen Herausforderungen in der Pflege mit allen Beteiligten gemeinsam angehen. Wir sprechen uns dafür aus, die finanzielle Belastung der Mitglieder der Pflegekammer möglichst gering zu halten und wollen nun zunächst konstruktiv dazu beitragen, dass die Kammer auch tatsächlich einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Pflege und der Arbeitsbedingungen leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Annabell Krämer
MdL
finanzpolitische Sprecherin
Landtagsvizepräsidentin

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